Bereits im März 2015 hat die Verbraucherzentrale Sachsen Redtube-Betroffenen empfohlen, geleistete Zahlungen zurückzufordern und Schadensersatzleistung geltend zu machen. (Foto: mn)
Das Amtsgericht Redensburg hat den ehemaligen Anwalt Thomas Urmann wegen unberechtigter Abmahnungen zu Schadensersatz verurteilt.
Im noch nicht rechtskräftigen Urteil wird begründet, dass Urmanns Tätigkeit eine "vorsätzliche begangene unerlaubte Handlung war". Das Urteil kann auf Jurablogs gelesen werden.
Michael Nickles meint:
In Deutschland haben sich zwei Wunder ereignet. Einem Abzocker-Anwalt wurde das Handwerk gelegt. Und noch viel unglaublicher: das ging sogar recht flott, hat gerade mal knapp 1,5 Jahre gedauert. Wenn es darum geht beschissene Verbraucher rechtlich "vermodern" zu lassen oder Journalisten mundtot zu machen, lassen sich Gerichte schon gerne mal eine halbe Ewigkeit Zeit. Mein Spaß in Hamburg liegt (wohl wegen Überlastung der "Presserichter") nun seit fast 2 Jahren brach, ich warte darauf, dass endlich das Berufungsverfahren los geht.
Zu Urmann: der "Abmahnprofi" wurde bereits Ende 2011 bekannt, als er 70.000 Porno-Abmahnungen im Gesamtwert von 90 Millionen Euro versteigern wollte. Es ging dabei bekanntlich um ermittelte Tauschbörsen-Porno-Delikte, die pro Vorfall mit 1.286,80 Euro berechnet wurden.
Ende 2013 erhöhte Urmann seine Bekanntheit durch den Redtube-Abmahnskandal. Hier wurden angebliche Redtube-Nutzer abgemahnt weil sie dort Video-Streams abgerufen haben. Die Geschichte endete damit, dass der Druck auf Urmann so groß wurde, dass er sein Mandat hinschmiss und auch freiwillig seine Anwaltslizenz abgegeben hat.
Jetzt endet die Geschichte also mit der Verurteilung zur Schadensersatzleistung. Betroffenen wird das vermutlich wenig nützen - ich bezweifle, dass die auch nur einen Cent sehen werden. Wichtig ist die Verurteilung auf jeden Fall, weil sie für Abmahnanwälte ein klarer Wink mit dem Zaunpfahl ist.
Die Geschichte Redtube ist noch nicht abgeschlossen, eine entscheidende Sache noch nicht geklärt: was mit den Richtern vom Landgericht Köln passiert. Durch deren lachhafte Fehlentscheidung, Video-Stream-Abruf als illegal zu beurteilen, wurde Urmann und Kumpanen erst die Tür für die Massenabmahnung geöffnet.
Ich erhebe weiterhin die Anschuldigung, dass die betroffenen Richter grob fahrlässig gehandelt haben, vielleicht aus einer Mischung aus Unwissenheit und Faulheit. Richter, durch deren Entscheidung zehntausende Unschuldige Ärger kriegen, sollten wissen was sie tun und im Zweifelsfall Rat von Experten einholen, bevor sie "ins Blaue" entscheiden. Das war hier der Fall.