Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: mn)

Unverändert liegt ein Haftbefehl gegen mich vor, aber ansonsten ist es aktuell recht ruhig im Streit mit ARD/ZDF beziehungsweise in meinem Fall dem Bayerischen Rundfunk geworden.

Die Sachlage unverändert so, dass meine Klage gegen den Zwangsbeitrag läuft und der Bayerische Rundfunk gleichzeitig per Vollstreckung anteilig meine bislang verweigerte Gebührenzahlung eintreiben will.

Hier einige Details zum Stand der Dinge:

Erfreuliches Schreiben vom Verwaltungsgericht: die Fristverlängerung für die Klagebegründung wurde bewilligt.

Die Klage: Am 10. Januar 2015 habe ich fristgerecht (aber natürlich erst in letzter Minute) beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht.

Die Klage habe ich lediglich zwecks Fristwahrung eingereicht und gleichzeitig um eine Frist für die Nachlieferung der Klagebegründung gebeten, wofür (die wohl üblichen) 6 Wochen Zeit eingeräumt wurden.

Diese Frist ist Anfang März abgelaufen und ich hatte meine Klagebegründung leider nicht rechtzeitig fertig. Drum habe ich beim Gericht um eine Fristverlängerung gebeten, die auch recht unbürokratisch akzeptiert und erteilt wurde. Ich habe nochmals 7 Wochen Zeit gekriegt, bis 17.4.2015.

Es geht mir nicht darum aus Spaß Zeit zu schinden. Tatsächlich bewegt sich in Sachen Klagen gegen ARD/ZDF aktuell sehr viel, es kommen unermüdlich neue Sachverhalte rein, die für eine Klagbegründung unverzichtbar sind. Auch wackelt das "Kartenhaus der Kassierer" bereits gewaltig und es ist jederzeit mit einem Einsturz zu rechnen.

Vom Zeitpunkt dieses Schreibens an, habe ich noch rund 2 Wochen Zeit für meine Klagebegründung. Ich gehe aber davon aus, dass ich keine liefern werden, sondern etwas ganz anderes tue. Denn: "Klageverhandlungen" bei Verwaltungsgerichten sind gleichermaßen aussichtslos wie unsinnig. Es geht hier nämlich nicht um irgendeinen "Verwaltungsklimbim" sondern um eine Sache von verfassungsrechtlicher Dimension.

Das Verwaltungsgericht hat zwischenzeitlich übrigens nachgefragt, ob ich auf eine "mündliche Verhandlung" verzichten will. Bei Verzicht wird das Verfahren komplett schriftlich abgewickelt, das zu erwartende "Schandurteil" kommt per Post. Bei einer mündlichen Verhandlung gibt es einen Gerichtstermin, zu dem man hin muss beziehungsweise wo man erscheinen sollte. Auch bei einer "mündlichen" Verhandlung wird in solchen Fällen nicht groß rumdiskutiert: die Richter leiern die Sachlage runter, sprechen ihr Urteil und das war es dann. Generell bedeutet eine mündliche Verhandlung also bestenfalls nur einen zeitlichen Mehraufwand ohne Aussicht auf irgendeine Chance auf Erfolgssteigerung.

Wie gesagt: ich gehe davon aus, dass es in meinem Fall sowieso zu keiner Verhandlung beim Verwaltungsgericht kommen wird. Mehr dazu bald.

Die Vollstreckung: Wie bereits geblogt ist meine "letzte Zahlungsfrist" am 2. März 2015 abgelaufen. Ich habe dem Gerichtsvollstrecker Herrn P. kurz und bündig schriftlich mitgeteilt, dass ich in der Sache bereits eine Klage am Laufen habe und deshalb um Aussetzung der Vollstreckung gebeten. Das scheint passiert zu sein.

Allerdings hat sich Herr P. bislang nicht zur Sache geäußert - es ist halt einfach nichts passiert. Jemanden wegen lumpigen um die 350 Euro mit einem Haftbefehl zu nötigen und es dann nicht mal für nötig zu halten, auf ein Schreiben zu reagieren, halte ich anstandstechnisch für bemerkenswert grenzwertig.

Ich habe mich aktuell noch nicht entschieden, wie es mit "Herrn P." weitergeht. Beim kürzlichen Runden Tisch in München wurden aber schon recht klare Anstrebungen diskutiert in die Offensive zu gehen, sich Nötigungen nicht länger bieten zu lassen.

Die zweite Post vom Bundesfinanzministerium mit einem weiteren Exemplar des Gutachtens. Diesmal war das Schreiben professionell maschinell beschriftet und nicht manuell handschriftlich. Anscheinend hat ein vermutlich enormer Ansturm auf das Gutachten die Automatik erforderlich gemacht. (Foto: mn)

Das Bundesfinanzministerium: Auf meine 100 bestellten gedruckten Exemplare des "Gutachtens zum Rundfunkbeitrag" warte ich bis heute. Ebenfalls auf eine Antwort meiner Nachfrage, wo die Exemplare bleiben. Am 5. Februar 2015 habe ich immerhin ein Exemplar gekriegt.

Zwischenzeitlich  traf überraschend ein zweites Exemplar vom Bundesfinanzministerium ein. Interessant dabei: das erste Exemplar war noch händisch eingetütet, das Kuvert manuell beschriftet worden. Das zweite Exemplar wurde "professioneller" geliefert, automatisch abgewickelt.

Überhaupt scheint die automatisierte Auslieferungswelle begonnen zu haben. Auch einige Leser von Nickles.de haben berichtet, dass sie ihr Exemplar endlich gekriegt haben. Interessant an der Sache: offensichtlich hat das Bundesfinanzministerium anfangs geglaubt, dass sich der Bestellaufwand manuell stemmen lässt. Dann war das Interesse aber wohl doch so enorm, dass automatisiert werden musste.

Und noch was: Manche glauben, dass mich mein "Kampf gegen den Rundfunkbeitrag" viel Lebenszeit und Energie kostet und am Ende auch nur zusätzliche Kosten verursachen wird. Das ist Unsinn. Die meiste Zeit geht eigentlich damit drauf, hier detailliert über die Vorgänge zu berichten, den journalistischen Auftrag zu erfüllen, den ich mir auferlegt habe.

Davon abgesehen ist der Zeitaufwand eher Gimmick. Und die vielen prima Leute, die ich inzwischen über den "Runden Tisch" und auch sonst in der Sache kennengelernt habe, machen alles noch viel mehr wett. Die zusätzlichen Kosten machen mich auch nicht kirre. Die 105 Euro Gerichtskosten und die paar Euro Säumniszuschläge sind mir mein gutes Gefühl wert.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

bei Antwort benachrichtigen
MaXXaver Anonym60 „Hammerhart. Da draußen laufen Leute herum die schon x Straftaten ...“
Optionen

"anstandstechnisch für bemerkenswert grenzwertig"

Eine hervorragende Formulierung. Gefällt mir

bei Antwort benachrichtigen