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Neue Betrugsmasche - Lieferung von "Privat" an Packstaton

Systemcrasher / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ich nicht wußte:

- Sendungen können bei Awesenheit vom Zusteller auch an eine Packstation geliefert werden, selbst wenn man selbst keine Packsationkarte hat und somit kein Packsation-Kunde ist. Für die Entgegennahme der Sendung genügt dann die Sendungsnummer.

- Sendungen von "Privat", die über eine Packstation aufegeben werden, sind bzgl. ihres Absenders über die Sendungsnummer nicht ermittelbar.

- Empfang an der Packstation bedeutet, daß Annahmeverweigerung nicht möglich sei. Bei venteller Rückgabe von z.B. nicht bestellter Ware hat man dann u.U. ein Problem.

Zum Glück bin ich ein äußerst mißtrauischer Mensch mit einem gehörigen Hang zur Paranoia. Cool

Als ich heute einen Zettel von der DHL in meinem Briefkasten fand, meine Adresse, Sendungsnummer, also allem Anschein nach "serös" und "offiziell", wunderte ich mich alleine schon deshalb, weil ich kein Packstationkunde bin.

Über die Sendungsnummr wollte ich den Absender ermitteln, was aus oben genannten Gründen nicht möglich war.

Anruf bei DHL ergab obigen Genanntes.

Auch die freundliche Mitarbeiterin, welche mich auf oben genannte Fakten hinwies, empfahl mir  im Zweifel nichts zu tun. Nach 9 Tagen wird das Paket an Absender zurück geschickt.

Auch sie schloß einen Betrugsversuch von Unbekannten nicht aus.

"Seriöse Firmen geben ihre Absenderadresse im Allgemeinen an", dies sagte sie wörtlich.

Sie sagte aber auch, daß Privatversender Sendungen in Packstationen aufgeben können ohne ihre Adresse angeben zu müssen.

Wichtig: Im Zweifel nicht drauf reagieren. Ist es was Wichtiges und Seriöses, wird sich der Absender früher oder später melden. Lediglich die Benachrichtigungskarte sollte man sich vorsichtshalber aufheben.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Max Payne Olaf19 „Hatte ich vorhin gerade aus deinem Link zu dejure nachgelesen. So ...“
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oder was ist gemeint?

Wenn Du erkennen kannst (oder können müsstest ;-)), dass der Versender in der Annahme einer Bestellung geliefert hat (Rechnung oder Lieferschein im Paket), darfst Du die Sachen nicht einfach behalten. Der Versender hat dann einen Herausgabeanspruch aus §§ 812 ff. BGB (Leistungskondiktion).

Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen

Das Problem ist, dass wegen des nicht vorhandenen Vertragsverhältnisses zwischen Dir und dem Versender keine vertraglichen Ansprüche bestehen (können). Sondern beispielsweise solche aus der Kondiktion oder deliktische Ansprüche, wenn Du die Sachen aufgrund mangelnder Sorgfalt (fahrlässig oder vorsätzlich) beschädigt hast.

In solchen Fällen ist es also keinesfalls ratsam, die unbestellten Sachen einfach zu behalten oder zu entsorgen. Am besten würde man wohl Kontakt mit dem Versender aufnehmen, diesem die Situation schildern und das weitere Vorgehen mit ihm absprechen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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