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News: Hälfte der Zuschauer am Vergreisen

ARD/ZDF: 45 Millionen Euro für Jugendinhalte im Internet ...

Michael Nickles / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Die öffentlich rechtlichen Sender haben das Problem, dass ihr Stammpublikum langsam vergreist. Aus einem auf ARD verfügbaren PDF-Dokument geht hervor, dass das Durchschnittsalter der ARD-/ZDF-Zuschauer inzwischen auf 60 Jahre gestiegen, die Hälfte der Zuschauer über 65 Jahre alt ist.

Die jüngere Bevölkerungsgruppe geht mit steigender Tendenz an die Privatsender verloren. Bereits 2007 (also vor ACHT Jahren!!!) hat die Konferenz der Gremienvorsitzenden der Landesrundfunkanstalten beschlossen, sich intensiver mit der "Erreichbarkeit der Jugend" zu befassen.

ARD-Vorsitzender Lutz Marmor. (Foto: ARD, www.ard.de)

Jetzt soll laut Meldung von Infosat Bewegung in die Angelegenheit kommen. Laut dem ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor soll bis Sommer ein Konzept für ein neues Jugendangebot von ARD und ZDF gebastelt werden, ein Start ist für 2016 angedacht.

Dabei wird es aber nicht wie ursprünglich vorgesehen einen neuen "Jugend-Fernsehkanal" geben. Die Ministerpräsidenten der Länder haben beschlossen, dass die "Jugendaktivitäten" von ARD und ZDF nur durch Internetangebote erfolgen sollen.

Das Budget zur Begeisterung der Jugend für ARD/ZDF ist laut Digitalfernsehen.de bereits bekannt: jährlich 45 Millionen. 30 Millionen davon darf die ARD verbraten, 15 Millionen das ZDF.

Michael Nickles meint:

Es gibt bislang wohlgemerkt noch nicht einmal ein Konzept, aber das Budget steht schon fest. Im Hinblick auf die zu erwartenden "Milliarden" Mehreinnahmen die verfeuert werden müssen, ist das kaum verwunderlich.

Muss Geld für ein spezielles Jugendprogramm der öffentlich rechtlichen Zwangsanstalten verbrannt werden? Definitiv nein. Die junge Generation ist klug und mündig genug um sich ihr Programm selbst zu machen: im Internet. Dort gibt es genug nationale und internationale Angebote für die Jugend, jeder kann sich sein Programm längst selbst machen.

Besonders dreckig: mit dem Plan die Jugend über ein Internetangebot zu erreichen, treten ARD/ZDF wettbewerbswidrig gegen zig andere Jugend-orientierte Webangebote an, die sich selbst finanzieren müssen und sich nicht aus einem Budget von 45 Millionen Euro aus "Zwangseintreibung" bedienen können.

Exakt wegen diesen wettbewerbswidrigen Internetaktivitäten von ARD und ZDF wurde bereits genug diskutiert und verboten! Ich erinnere mal an die absurde Idee von ARD und ZDF, eine eigene kostenpflichtige Online-Videothek zu basteln. Weiter zu erinnern: bereits 2008 wurden ARD/ZDF von der EU-Medienkommissarin eindringlich aufgefordert, ihre Online-Pläne einzuschränken (siehe Spiegel-Bericht).

Die EU-Kommission stellte klar, dass die Wettbewerbsstruktur im Online-Markt wesensverschieden zum klassischen Fernsehmarkt sind und öffentlich finanzierte Online-Angebote daher sehr viel schwerer zu rechtfertigen sind als im Rundfunk.

Mit der jetzt beschlossenen Geldverbrennung für Jugendaktivitäten im Internet, wird erneut auf diese Richtlinien gepiffen. Der Vorfall belegt, wie wichtig es ist, dass ARD und ZDF endlich in ihre Schranken verwiesen und per Reform zur Entschlackung gezwungen werden.

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Max Payne tonarno „Noch mal ein Vergleich: Mir wäre keine ...“
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RF und Geschwindigkeits.Begr. haben etwas gemeinsam: Gesetzlichkeit! Ok!

Genau um diesen Punkt ging es mir. Weil hier von vielen Teilnehmern so getan wird, als löse sich die Beitragspflicht in Wohlgefallen auf, wenn nur eine ausreichend große Anzahl an Zahlungspflichtigen die Zahlung verweigere. Allein daran habe ich große Zweifel.

Wie ich andernorts schon schrieb: Das Modell der Rundfunkfinanzierung halte ich durchaus für reformbedürftig. Aber die Zahlungsverweigerung ist imo der ungeeignetste Ansatz, eine solche Reform anzustoßen.

Und da wäre ich wieder bei der Geschwindigkeitsbegrenzung: Was soll der Richter denn tun, wenn der Fall vor Gericht geht? Möglicherweise ärgert ihn dieses Schild auch schon lange. Aber er ist an Recht und Gesetz gebunden und muss danach urteilen. Er hat in diesem Fall - wie auch beim Rundfunkbeitrag - keinerlei Ermessensspielraum. Ein solcher würde nämlich wesentliche Prinzipien des Rechts - Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Durchsetzbarkeit - ad absurdum führen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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