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ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

Michael Nickles / 113 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist soweit, es gibt endlich mal wieder eine willkommene Abwechslung bei meinem Dauerklimbim mit dem Zwangsrundfunk: die Zwangsvollstreckung gegen mich ist eingeleitet und meine letzte Zahlungsfrist lief vor ein paar Tagen am 2.3.2015 ab.

So sieht es aus: das Schreiben von den Vollstreckungshandlangern des "Service".

Wie bereits zu vermuten war, hat sich nicht die Vollzugsbeamtin Frau A. gemeldet, die eigentlich für die Straße hier und damit auch mich zuständig ist, sondern Herr P. Das ist der Mann der soweit mir bekannt extra für die ausufernd zunehmenden "GEZ-Vollstreckungen" abkommandiert wurde.

Das Schreiben des Vollziehungsbeamten vom Amtsgericht München ist kurz, hält sich nicht mit Blabla auf: ich soll 366,89 Euro zahlen oder es wird grob. Am Ende des Schreibens steht einschüchternd fett und unterstrichen:

"Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft bzw. erlass eines Haftbefehls liegt vor!"

Selbsterklärend ist es aussichtslos ein derartiges Vollsteckungsschreiben zu ignorieren. Um das Thema Vollstreckung ranken sich viele Gerüchte, es gibt gar irre "Youtube-Videos" die zeigen, wie man so einem "Henker" zeigt, wo der Hammer hängt. Aber von vorne.

1. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung: Wer meine Chronologie der Ereignisse verfolgt hat weiß, dass ich ganz offensichtlich (aber durchaus gewollt und bewusst!) einen entscheidenden Fehler gemacht habe. Ich habe zwar stets gegen echte Bescheide des "Service" widersprochen und inzwischen auch Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht, aber auf eines verzichtet: jeweils auch Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen.

Fakt ist, dass ein Widerspruch gegen einen Zahlungsbescheid die Tatsache der Zahlungsforderung nicht aufhebt, also trotz Widerspruch eine Vollstreckung eingeleitet werden kann. Genau das kann ein normaler Mensch ohne juristische Kenntnisse aber nicht wissen. Und er wird auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass zusätzlich zum Widerspruch ein Aussetzungsantrag der Vollstreckung nötig ist.

Meinem Erachten nach kann ein Mensch erst dann auf etwas reagieren, wenn er weiß, dass es existiert, ihm droht. Also habe ich bewusst den Fehler gemacht und abgewartet, bis eben etwas von mir verlangt wird und ich überhaupt darauf reagieren kann.

Den "Besserwissern" sei an dieser Stelle schon mal erklärt: der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist wie auch geschrieben nur ein Antrag und es gibt keinerlei Gewähr, dass diese Antrag gewährt wird. Es gibt durchaus Fälle, wo trotz Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung genau das passiert, was mir gerade widerfährt: eben die Zwangsvollstreckung.

2. Zwangsvollstreckung verhindern: Um es klar zu sagen: Es gibt nur eine einzige Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung und die damit verbundenen Zusatzkosten definitiv zu verhindern: zahlen bevor die Vollstreckung eingeleitet ist.Liegt wie in meinem Fall ein Schreiben eines Vollstreckers vor, dann ist das Kind bereits im Brunnen ersoffen: es fallen Zusatzkosten an.

3. Zusatzkosten für Vollstreckung: Wie hoch diese Zusatzkosten in meinem Fall sind, steht in meinem  Vollstreckungsschreiben nicht drinnen. Herr P. will einfach 366,89 Euro haben. Meinem  Papierkram nach machte der Bayerische Rundfunk 339,64 Euro geltend. Die Kosten für die Vollstreckung dürften sich also auf 27,25 Euro belaufen. Die Kosten für die erste Vollstreckungsrunde sind also überschaubar.

4. Ungültige Vollstreckung wegen Verfahrensfehlern: Im August 2014 hat das Landgericht Tübingen mit einem spektakulären Urteil die Zwangsvollstreckungen von ARD/ZDF als unwirksam erklärt. Und zwar ganz einfach wegen schwerwiegender Formfehler. Am 8. Januar 2015 hat das Landgericht Tübingen seine Entscheidung bekräftigt und auch Leitsätze (für weitere Gerichte) geschaffen.

Ich gehe durchaus davon aus, dass auch meine Zwangsvollstreckung wegen Formfehlern (vorübergehend) abweisbar ist. Ich weiß das aktuell aber nicht, da mir das Schreiben des Vollstreckungsantrags bislang nicht vorliegt. Mein neuer "Brieffreund" Herr P. hat lediglich mitgeteilt, dass ein Laden namens "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" aus Köln Geld von mir haben will, dass ich 366,89 Euro rüber lassen soll.

Auf eine Anfechtung der Vollstreckung wegen Verfahrensfehler verzichte ich aktuell, behalte mir diese vor. In diesem Fall gilt dann auch zu prüfen in wie weit das Tübinger Urteil, also aus Baden-Wüttemberg, auch für die Bayerische Rechtslage gültig ist.

5. Vollstreckung verhindern: Ich habe gegen die echten Bescheide des "Service" jeweils fristgerecht widersprochen und ich habe final fristgerecht beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen den Bayerischen Rundfunk erhoben.

Die Nichtzahlung des jetzt per Zwangsvollstreckung erhobenen Betrags, ist ein gewichtiger Punkt meiner in Arbeit befindliche Klagebegründung (über die ich in Kürze berichten werde).

Aus diesem Grund bin ich nicht in der Lage, dieser Zahlungsaufforderung Folge zu leisten. Dies habe ich dem Vollziehungsbeamten Herr. P, dem Amtsgericht München wie folgt fristgerecht schriftlich erklärt - vorab per Email und zusätzlich per Einschreiben:

Das Schreiben an den Vollstrecker.

Betreff: Zwangsvollstreckungssache 102 JL 316/15

Sehr geehrter Herr PXXXXXXX,

Im Hinblick auf obige Forderung teile ich Ihnen meine grundsätzliche Bereitschaft zur Zahlung mit.

In der Sache ist bereits eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht (Aktenzeichen M 6b K 15.274).

Ich ersuche Sie daher um Aussetzung der Vollstreckung, bis die laufende Verwaltungsstreitsache geklärt ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Nickles

Inzwischen ist Donnerstag der 5. März und ich habe noch nichts von Herrn P. gehört.

Fortsetzung folgt...

(An dieser Stelle noch vielen Dank an Harald Simon von www.wohnungsabgabe.de).

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

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Dieses kann wichtig sein, falls man mal  eine andere Wohnung braucht. Meistens macht aber eine vom vorherigen Vermieter ausgestellte Bescheinigung über pünktliche Mietzahlungen mehr Eindruck!

Bescheinigen vom vorherigen Vermieter sind mit Vorsicht zu genießen wenn der Gründe haben könnte sich darüber zu freuen einen Mieter los zu werden.

Probleme wirst Du aber z.B. auch bei der Energieversorgung bekommen: Im Zweifelsfall bist Du dann gezwungen einen Basistarif beim Grundversorger, ggf. auch mit Vorabzahlung abzuschließen. Wenn Dir das der Spaß wert ist…

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