Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.570 Themen, 109.993 Beiträge

HP Probook Festplatte - Garantie / Gewährleistung

InvisibleBot / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

mal ne Frage zu den Garantie- und Gewährleistungsbedingungen. Hab seit November 2013 ein HP Probook, bei dem jetzt die Festplatte (von HGST) defekt ist. Die ProBooks haben ein Jahr Garantie und im 2. Jahr die gesetzliche Gewährleistung beim Händler.

Das Schlepptop ist also noch in der Gewährleistung. Hab mich daher an den Händler gewandt, aber der lehnt eine Reparatur ab. Seiner Meinung nach greift die Gewährleistung in diesem Fall nicht, weil der Defekt nach der Garantiezeit auftrat. Und ich müsste beweisen dass der Fehler bereits in der Garantiezeit bestand. 

Nun ist es ja so dass Festplatten meist nicht von jetzt auf gleich sterben, sondern sich solche Defekte längere Zeit hinziehen können bevor man sie bemerkt. Beweisen kann sowas wahrscheinlich nicht mal der Hersteller, also wie soll ich das können? Hab mal ein wenig gegoogelt, und Hinweise auf Gerichtsurteile gefunden die besagen das einem Verbraucher nicht grundsätzlich die Beweislast für einen Defekt aufgebürdet werden kann, der sich im Inneren eines Gerätes vollzieht.

Kann ich das eventuell nutzen?

Außerdem gibt es ja normal 3 Jahre Garantie von HGST auf die Festplatte. Aber wenn ich dort mit der Seriennummer den Garantiestatus prüfen will kommt nur die Meldung das die Platte außerhalb meines geographischen Bereiches verkauft wurde.

Was kann ich noch tun? 

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
Max Payne InvisibleBot „HP Probook Festplatte - Garantie / Gewährleistung“
Optionen

Die Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") bezieht sich allein auf einen mangelfreien Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. des Gefahrübergangs (Pflichten des Verkäufers aus § 433 BGB). Eine spätere Verschlechterung wird dadurch regelmäßig nicht erfasst. Im Interesse von Verbrauchern wird aber grundsätzlich davon ausgegangen, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits bei der Übergabe vorhanden war. In diesem Fall hätte der Verkäufer den Beweis zu erbringen, dass dies nicht der Fall war und der Defekt z.B. auf falsche Behandlung o.ä. (also Verschulden des Benutzers/Käufers) zurückzuführen ist.

Nach dem Zeitraum von 6 Monaten trifft dann aber den Käufer die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dies dürfte vor allem bei elektronischen/mechanischen Bauteilen regelmäßig scheitern, sofern man sich nicht auf einen bekannten Fehler der kompletten Serie beziehen kann.

Seiner Meinung nach greift die Gewährleistung in diesem Fall nicht, weil der Defekt nach der Garantiezeit auftrat.

Diese Erklärung ist ein bisschen merkwürdig. Der Aussage des ersten Halbsatzes stimme ich zu (s.o.), die Begründung passt aber nicht dazu, weil Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Paar Stiefel sind. Möglicherweise wollte er darauf hinaus, dass nur ein Garantieversprechen sich auf den mangelfreien Zustand der Sache über den gesamten Garantiezeitraum erstreckt.

Wenn der Verkäufer nicht kulant ist, sehe ich hier aber ziemlich schwarz, irgendwelche Ansprüche durchsetzen zu wollen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen