Hallo Michael,
nachdem ich es mir im Gegensatz zu vorigem Jahr verkniffen habe (weil es mir zu viel Aufwand ist) mich über die Rechnung des o.a. Service, die bereits wiederum im Februar zugestellt wurde, mich wieder bei Dir zu melden.
Da mein Abo ab April 2015 erst erneuert wird habe ich demzufolge eine Terminüberweisung zum 31. März durchgeführt.
Heute jedoch bin ich fast aus den Latschen gekippt als ich eine 1. Zahlungserinnerung (04.03.2015) deines ABO Service erhalten habe mit dem Hinweis, dass bis dato noch kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte. Dies kann auch nicht sein, da ich wie bereits erwähnt meine Zahlung zum 31. März avisiert habe. Was aber dem Fass den Boden ausschlägt ist die Aufforderung in dieser Zahlungserinnerung, dass ich innerhalb von 14 Tagen diese Rechnung begleichen muss um eventuell Mahngebühren zu vermeiden. Dies ist gelinde ausgedrückt unverschämt.
Beantworte mir bitte folgende Fragen:" Wieso wird die Zahlung für die Aboverlängerung weit vor dem Termin verlangt, ist dies von Dir so vorgegeben? Wann sollte deiner Meinung nach die Zahlung zur Aboverlängerung eingegangen sein?
Diese Art der Zahlungsaufforderung einer Rechnung entspricht nicht meiner Vorstellung und sorgt mit Sicherheit nicht nur bei mir für Unmut.
Warte ganz gespannt auf deine Antworten.
mit freundlichen Grüßen
Reinhard
PS. Hätte Dir gerne die Zahlungserinnerung als pdf Datei beigefügt, funktioniert nicht.