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Legal? Illegal? ...legal?

Mdl / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist folgendes

  legal? illegal? Halblegal (Grauzone, ungeklärt)?

(1) Mitschneiden eines Webinars?

(2) Weiterschenken dieses Mitschnitts im engsten Vertrautenkreis?

(3) Weitergeben dieses Mitschnitts, bzw. einer Kopie von diesem von diesem Vertrauten?

      Falls (2) legal und (3) illegal: Haftet dann der ursprüngliche Schenker/Aufzeichner für das Verhalten des Verschenkers?

Konkret:

  Ein demnächst stattfindes, möglicherweise hochinteressantes, Gesundheits-Webinar wäre für den ein oder anderen in meinem Verwandschaftskreis, der kein Internet hat, von großem Interesse. Ich würde es diesem gerne aufzeichnen und auf CD brennen und diesem schenken. Jetzt könnte ich mir gut vorstellen, dass nähere Bekannte von ihm dies auch interessieren würde und der ein oder andere sich dann die CD leihen wollte und eine Kopie davon ziehen würde (und vielleicht auch weitergeben). 

Jetzt wird der Veranstalter des Webinars dieses (vielleicht) selbst zum Kauf anbieten und eine Verbreitung diesem dann eher schaden. Def. nicht meine Intention. 

Moralisch bin ich da also ein bißchen in der Zwickmühle.

Aber wie sieht es der Gesetzgeber (momentan)?

Vielleicht noch

(4) Eine Gruppe von Personen kauft sich zusammen eine online jederzeit-abrufbare Video-kopie, z.B. 'Famiie Huber' oder 'Gesundheitsclub Immerkrank'. Geht das? Kann dann jeder in dieser Gruppe darauf zugreifen, bzw. für sich selbst eine Kopie ziehen?

Meine laienmäßige Einschätzung:

(1), (2) JA 

(3) ?? 

(4) NEIN

Was denkt Ihr??

Gruß,

Mdl

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War das WEBinar nur eingeladenen bzw. in besonderer Weise für den Zugriff/Ablauf zugelassenen Personen zugänglich (etwa durch Vergabe eines Codes)? 

Wenn ja:
Dann ist das Anschauen des Inhalts nur diesen Personen erlaubt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde. 
Weil aber das Mitschneiden nicht kontrolliert bzw. verhindert werden kann und weil auch nicht die Anwesenheit weiterer Personen ausgeschlossen werden kann, die während des WEBinars mit zusehen, dürfte die Weitergabe eines Mitschnitts an genau solche Personen und nicht an beliebige weitere Personen unbedenklich sein. 

Exakt darauf dürfte es ankommen:
Die Weitergabe nur an solche Personen, die aus bekundetem Interesse heraus die Möglichkeit gehabt hätten, zu Dir zu kommen und das WEBinar mit Dir zusammen zu erleben. 

Daraus ergibt sich auch ein Argumentationsrahmen in einem etwaigen Streitfall. 

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