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News: Niederlage für Conrad, Netto und ATU

ARD/ZDF - Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt

Michael Nickles / 41 Antworten / Flachansicht Nickles
Conrad Filiale Eingangsbereich. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Gemeinsam gegen den Rundunkbeitrag geklagt, haben am vergangenen Mittwoch die drei Unternehmen Conrad, Netto und ATU. Und sind damit beim Verwaltungsgericht Regensburg gescheitert, wie die Mittelbayerische meldet.

Geklagt wurde unter anderem wegen Ungleichbehandlung und genau das wurde vom Verwaltungsgericht auch anerkannt.

Dennoch sei es gleichgültig ob jemand den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch nimmt oder nicht: zahlen muss jeder. Auch das Verwaltungsgericht Regensburg müsse zahlen, obwohl es dort keinen Fernseher gäbe und in den Büros auch nicht Radio gehört wird.

Auch die Klagebegründung, dass der Rundfunkbeitrage eine Steuer darstelle, hat erneut keinen Erfolg. Kurzum: am Regelwerk des aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gibt es nichts auszusetzen. Erneut wurde also bekräftigt, dass alleine die Bereitstellung der Empfangsmöglichkeit den Beitrag rechtfertigt.

Einen eher unbedeutsamen Teilerfolg konnte der Kläger ATU erzielen. Verkaufsräume und Werkstatt sind aus Sicht der Richter als zwei getrennte Betriebsstätten zu sehen und für die jeweils kleinere ist ein niedrigerer Beitragssatz zu zahlen.

Grundsätzlich hat sich das Regensburger Gericht dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterworfen. Dort wurde im Mai 2014 geurteilt, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungsmäßig korrekt ist. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Michael Nickles meint:

Quelle der Nachricht ist die Mittelbayrische und ich muss gestehen, dass ich die Logik in der Aussage zum ATU-Teilerfolg nicht verstehe, der Text ist zu verworren geschrieben. Eigentlich sollte es doch vorteilhaft sein, wenn Werkstatt und Verkaufsräume als EINE zahlungspflichtige Betriebsstätte eingestuft werden und nicht als zwei. Egal - von Allgemeininteresse ist das ohnehin nicht.

Zum Kernproblem: der Knackpunkt bei Klagen in Bayern ist natürlich das Schandurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014. Das war die erbärmliche Nummer, bei der unter anderen Rossmann gescheitert ist. Logischerweise folgen untergeordnete Gerichte den obergerichtlichen Entscheidungen. Alle Klagenden sind aber generell gezwungen erstmal auf der unteren Ebene anzufangen, auch wenn sie dort sowieso praktisch nur die Arschkarte haben.

Um die Spirale der Schandurteile zu knacken, braucht es ganz andere Ansätze, die sich mit den Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten der Bundesländer erst gar nicht aufhalten, ihnen die Zuständigkeit absprechen. Diese Ansätze befinden sich seit Kurzem im Einsatz und sie werden den "Laden" empfindlich aufmischen, die Luft für Schandrichter dünner machen.

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Siehe auch hier: ... Olaf19
Systemcrasher RogerWorkman „Guten Tag Paolo. danke für den Beitrag und der Darstellung ...“
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Ich möchte jetzt nicht deinen ganzen Beitrag kommentieren, weil ich im Wesentlichen damit so weit übereinstimme, daß ich ihn auch unterschreiben könnte.

Aber ein paar ergänzende Dinge möchte ich doch schreiben:

Auch wenn ich nicht der Meinung eines Forum-Chef-Redakteur bin, so muss es meinungsmachende und in Position beziehnde Beiträge und Nachrichten geben. Woher sollten wir sonst erfahren, das es anderne Meinungen und Ansichten gibt, als die Vorherrschende aus der Presse, TV oder Radio?

Dieser Teil ist viel zu wichtig, um ihn nicht zu zitieren!

Bzgl. GEZ/"Beitragsservice" stehe ich 100% auf Mikes Seite und drücke ihm alle Daumen, die ihm weiterhelfen.

Obwohl ich kein "GEZ" zahle, und auch auf unabsehbare Zeit keine zahlen werde. Bin befreit.

Dennoch ist mir das nicht egal. Diese Zwangssgebühren sind ungerecht und m.E. sogar ungesetzlich! D. h., sie verstoßen gegen das Grundgesetz.

Und das ist mir heilig.

Vollkommen anderer Meinung als Mike bin ich in allen Dingen, die mit dem Urheberrecht zu tun haben.

Meiner Meinung nach ist die Tatsache, daß Patente, deren Entwicklungskosten oft in die Milliarden gehen, ach 20 Jahren "verjähren, also "gemeinfrei"  werden, urheberechtlich geschützte Dinge dagegen erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors, absolut ungerecht und dahr nicht mit dem GG vereinbar!

Auch wenn sie innerhalb von 5 Minuten bei 2.5 Promille auf einen Bierdeckel geschrieben wurden, wie so mancher bekannte Song.

Also entweder müssen auchPatente erst 70 Jahre nach dem Tod des Erfinders/Entwicklers ihren Patentschutz verlieren, oder jedes urheberrechtlich geschützte Werk nach 20 Jahren gemeinfei werden.

Art. 3 GG "Niemand darf ... bevorzugt oder benachteiligt werden".

Art. 4 EuG.: "Diskriminierungsverbot".

Ich habe das schon mehr als einmal hier im Forum mehr oder weniger deutlich erwähnt.

Nicht ein einziges Mal hat Mike von einem "Hausrecht" Gebrauch gemacht, und meine Beiträge gelöscht.

Was bedeutet: Heir werden unterschiedliche Meinungen durchaus auch dann akzeptiert, wenn sie nicht die Meinung des Forenbetreibers darstellen. Sogar wenn sie dessen Ansichten total widersprechen!

Eigentlich ein absulutes "must" in einer jeden Demokratie.

In Internet-Foren leider nicht die Regel. Was wiederum der Hauptgrund meines VIP-Status ist! Immerhin löhne ich dafür (also für meinen "VIP").

Aber was Meinungsfreiheit betrifft, ist Nickles.de absolut vorbildlich.

Solange man nicht gegen geltendes Recht verstößt, bleibt die Meinung des Einzelnen als "heiliges Gut" erhalten.

Wenn ich hier natürlich anfange zu mobben, zu Pädophilie/Terrorismus, etc. aufrufe, oder andere Forenmitglieder einfach nur infam beleidige, dann würden meine Beiträge - zu Recht - gelöscht.

Manchmal mit Sicherheit eine Gradwanderung.

Aber wo sonst werden Themen wie Zwangsgebühren und  GEMA etc. so frei, offen, gegensätzlich und  trotzdem vergleichsweise tolerant diskutiert?

Wo sonst darf man auch mal "Scheiße" schreiben, "Bullshit" und ähnliche "Böse Worte", ohne gleich zensiert zu werden?

Null Toleranz f?r Intoleranz
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