Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

REPORT: Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 2

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Service und seine Handlanger geben Vollgas. Meine Brieffreundschaft mit ARD/ZDF wird mittlerweile über die Zwischenstation "Bayerisches Verwaltungsgericht München" abgewickelt und heute kam schon wieder Post.

Ich wurde gebeten zur Kenntnis zu nehmen, dass die Gegenseite (wie zu erwarten) gegen meine Klage zurückgeschossen hat.

Der Bayerische Rundfunk hat beantragt, dass meine Klage (siehe Teil 1 des Reports) abgewiesen wird und ich die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Die ersten beiden Seiten des Schreibens vom Bayerischen Rundfunk mit der Begründung, warum die Abweisung der Klage beantragt wird.

Die Begründung ist generell langatmig und langweilig, aber dennoch sehr lesenswert. Der BR dokumentiert präzise den Verlauf unserer Zwangsbeziehung.

Seit 1.1.2013 werde ich laut Schreiben als "Beitragszahler" geführt, mit einer Wohnung unter der Anschrift Faganastr. 11, 80905 München.

Diese Bezeichnung ist natürlich blödsinnig, da ich kein Beitragszahler bin, sondern Zahlungsverweigerer. Anschließend wird erklärt, dass das Einwohnermeldeamt im Rahmen des "Meldedatenabgleichs" am 4.5.2013 meine Anschrift übermittelt hat. Das ist lustig.

Sie konnten mich also bereits am 1.1.2013 mit meiner Anschrift erfassen, die sie aber erst am 4.5.2013 gekriegt haben. Wer hat mich also bereits am 1.1.2013 unter Missachtung von Datenschutzgesetzen an den Service verraten? Woher kannten die Kassierer meine Anschrift?

Weiter wird in der Begründung dann die Schamlosigkeit der Zwangsanmeldung  beschrieben, die in meinem Fall am 24.1.2014 durchgezogen wurde. Dann erklärt der BR, dass ich seit 1.6.2014 drei Bescheide - jeweils mit Säumniszuschlag (!) - gekriegt habe. Auf jeden Fall der erste Säumniszuschlag gilt als höchst umstritten. Denn: bei einem ersten Zahlungsbescheid kann noch kein Versäumnis entstanden sein.

Dann kommt ein wirklich spannender Abschnitt, es wird ein Vorgang beschrieben, von dem ich bislang noch nichts wusste. Da steht konkret:

"Unter dem 01.12.2014 ersuchte der Beklagte das Amtsgericht München um die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkbeiträge in der Zeit von 01.2013 bis 06.2014 in Höhe von EUR 339,64."

Die Kassierer haben also am 1. Dezember 2014 bereits eine Vollstreckung beantragt. Bislang hat sich aber nach gut 2,5 Monaten noch kein Vollstrecker bei mir gemeldet.

Ich habe deshalb das getan, was auch jeder normale Mensch in so einem Fall tun kann: beim zuständigen Amtsgericht (in meinem Fall München) in der Zentrale aufgerufen und dort das Stichwort "Vollstreckung" genannt. Ich wurde zur Vollstreckungsabteilung weitergeleitet und habe eine erstaunliche und sehr motivierende Erfahrung gemacht.

Ich musste beim Gesprächsbeginn mit zwei Personen erst gar nicht erklären worum es geht. Die fragten gleich von sich aus "Geht es um GEZ?" und mit meinem "Ja" war dann schon praktisch alles geklärt.

GEZ-Vollstreckungen in München scheinen inzwischen gar bereits so auszuufern, dass dafür spezielle zusätzliche "Vollstrecker" abkommandiert sind, die es erstmal auf die softe Tour probieren, bevor dann der wirkliche "Henker" kommt. Über die Vollstreckungsnummer werde ich selbstverständlich ausführlich berichten, wenn es soweit ist.

Dazu noch was: Die "Profis" werden an dieser Stelle einwenden, dass ich alles falsch gemacht habe, dass ich schon längst irgendeine "Aussetzung der Vollziehung" hätte beantragen müssen. Richtig - das habe ich nicht. Denn: ich versuche meinen Kampf gegen die Zwangsgebühr soweit möglich aus der Situation eines normalen Menschen heraus zu führen, der kein juristischer Fachmann ist. Und ein normaler Mensch wird sich aus meiner Sicht erst dann gegen etwas wehren, wenn er überhaupt davon weiß und sich dagegen wehren kann. Das Klingeln des "Vollstreckers" an der Haustür wird gewiss nicht das Ende vom Lied sein.

Jetzt aber zum großen Finale des Ablehnungsantrags vom Bayerischen Rundfunk:

Das Finale des Begründungsgeseiers. Auf Seite 4 gibt es eine beachtliche lange Auflistung von Gerichten, die bereits "Schandurteile" zur Sache abgeliefert haben. Leider werden die Richter nicht namentlich benannt.

Die eigentliche Begründung, warum meine Klage abgewiesen werden soll, ist dann das übliche Geseier. Es wird behauptet, dass das mit dem Zwangsbeitrag okay ist und bereits zig Gerichte das bestätigt haben.

Der Mist endet dann mit einer exemplarischen Auflistung von Verwaltungsgerichten, die gleicher Ansicht sind, den Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form für korrekt halten und bereits entsprechende Urteile gefällt haben.

Das in meinem Fall zuständige Verwaltungsgericht München ist auch in der Liste. Ich habe also die Arschkarte - das war zu erwarten.

Fortsetzung folgt...

bei Antwort benachrichtigen
Max Payne Michael Nickles „REPORT: Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 2“
Optionen
Sie konnten mich also bereits am 1.1.2013 mit meiner Anschrift erfassen, die sie aber erst am 4.5.2013 gekriegt haben.

Das Einwohnermeldeamt wird vermutlich auch noch einen Vermerk mitgeliefert haben, seit wann Du unter dieser Anschrift gemeldet bist. Wenn dieses Datum vor dem 01.01.2013 lag, betrifft Dich der Rundfunkbeitrag "von der ersten Minute" an, also seit 01.01.2013.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen