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ARD/ZDF-Gutachen - Ministerium lässt Wahrheit durchsickern

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Das vernichtende Gutachten des Bundesfinanzministeriums zum Zwangsrundfunkbeitrag ist  heiß begehrt. Unmittelbar nach meinem Bericht am Heiligabend 2014 über die Existenz des Schreibens, habe ich selbst 100 gedruckte Exemplare bestellt.

Auf Anfrage lieferte ich die Begründung warum ich "mehr als 5" brauche und dann nach schließlich rund 6 Wochen habe ich EIN Exemplar gekriegt. Anfangs konnte jeder 5 gedruckte Exemplare bestellen, das wurde dann aber rasch auf 1 und dann auf 0 reduziert.

Da ich an Heiligabend gewiss zu den allerersten Bestellern gehörte, oder gar überhaupt der Allererste war, vermute ich mal, dass niemand mehr als 1 Exemplar erhalten hat - falls überhaupt eins! Denn inzwischen existiert keine Bestellmöglichkeit für das gedruckte Exemplar mehr, es gibt nur noch die PDF-Variante zum Download.

Das Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums.

Bislang hat sich das Bundesfinanzministerium nicht offiziell zum Gutachten geäußert. Ein vertrauenswürdiger Informant aus der "Widerstandsorganisation" hat mir aber eine Email des Bundesfinanzministeriums zukommen lassen.

Im Folgenden der Originaltext. Meine Klardeutsch-Übersetzung der interessanten Stellen und meine Meinung dazu habe ich in Klammern und in Fettschrift eingebunden:

Sehr geehrte Dame,

sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Februar 2015 an das Bundesministerium der Finanzen, mit dem Sie um die o. g. Publikation bitten.

Das Gutachten finden Sie als kostenlosen Download auf unserer Internetseite unter folgendem Link:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Die gedruckte Auflage ist bereits vergriffen. (Es gab nur ein paar Exemplare). Daher kann ich Ihnen keine Broschüre übersenden.

(An dieser Stelle ist eigentlich alles gesagt was zu sagen ist, aber jetzt geht es erst richtig los!)

Gerne weise ich (das wurde mir befohlen) Sie noch auf folgende Aspekte im Zusammenhang mit dem Gutachten hin: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat das Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung“ erstellt (mein Chef, der Bundesfinanzminister will mit dieser Sache nichts zu tun haben).  Der Beirat ist  unabhängig und arbeitet ehrenamtlich, also nicht im Auftrag des BMF. (mein Chef, der Bundesfinanzminister will mit dieser Sache WIRKLICH nichts zu tun haben).  Er setzt sich vielmehr seine Themen selbst und seine Gutachten spiegeln nicht notwendigerweise die Haltung der Bundesregierung wider. (da sind ein paar ärgerliche Störenfriede die besser reguliert, dringend mundtot gemacht werden müssen)

Das Gutachten gibt die Meinung des Beirats wieder, es hat keinerlei rechtliche Auswirkungen. (Die Steuerzahler müssen einen Beirat finanzieren, dessen Meinung hier sowieso keine Sau interessiert)

Der Rundfunkbeitrag wird auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erhoben, der ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern ist. Er regelt seit 1. Januar 2013 die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der ARD  zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio. Zweck der Beitragserhebung ist die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Finanzierung besonderer Aufgaben wie der Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten und der Förderung offener Kanäle. (Es ist so weil es so ist und drum bleibt es auch so)

Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags sind daher die Länder. (Mein Chef, der Bundesfinanzminister will mit der ganzen Scheiße nichts zu tun haben! Kapiert das endlich!)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Broschürenservice (Meinen echten Namen nenne ich nicht mehr, weil ich mich für die Scheiße schäme die ich hier antworten muss).

Das Impressum des Gutachtens.

Einen intensiven Blick ist übrigens auch die unscheinbare letzte Seite des Gutachtens wert: das Impressum. Dort wird als Herausgeber nicht nur das Bundesministerium der Finanzen genannt, sondern konkret dessen "Referat für Öffentlichkeitsarbeit".

Unten steht dann auch ganz klar "Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung".

Ein Gutachten das offensichtlich von immensem Interesse ist (alleine rund 2 Millionen diesbezügliche Artikelabrufe direkt auf Nickles.de und rund 2 Millionen auf der Nickles-Facebook-Präsenz!) quasi an Heiligabend rauslassen, das ist "Öffentlichkeitsarbeit" mit bemerkenswerter Qualität.

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