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Keine Abschiebung!

Ventox / 18 Antworten / Flachansicht Nickles
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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Unterschrieben - fakiauso
Danke. Ventox
Done. - Gruß Shrek3 shrek3
Auch dir danke. Ventox
Volle Zustimmung! Ventox
Alpha13 taste1984nc „Acht Wochen vor Ablauf der Dreijahresfrist trennte er sich ...“
Optionen

"Eine Trennung von Ihrem Ehemann hat keinen weiteren negativen Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus. Erst eine Scheidung kann einen Einschnitt darstellen. Sie erwerben ein eigenständiges Bleiberecht nach einer Scheidung, wenn

  • Ihre Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr in Deutschland oder
  • der Aufenthalt zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist     oder
  • Sie das Sorgerecht für ein Kind Ihres Mannes haben oder
  • für dieses Kind ein Umgangsrecht haben und ein Gericht feststellte, dass dieser Umgang nur in Deutschland durchgeführt werden kann."

https://www.vamv.de/allein-erziehen/nichtdeutsche-alleinerziehende/auslaenderrechtliche-aspekte.html

Und wenn nix Bleiberecht, dann kommt die Abschiebung und deshalb ist es für die deutschen Männer auch so leicht Ihre "alte" Frau los zu werden!

Und Äpfel vergleichen nur dumme Leute mit Birnen!

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Danke Ventox