Vielleicht möchte ja jemand von euch helfen und unterschreibt auch diese Petition.
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"Eine Trennung von Ihrem Ehemann hat keinen weiteren negativen Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus. Erst eine Scheidung kann einen Einschnitt darstellen. Sie erwerben ein eigenständiges Bleiberecht nach einer Scheidung, wenn
- Ihre Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr in Deutschland oder
- der Aufenthalt zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist oder
- Sie das Sorgerecht für ein Kind Ihres Mannes haben oder
- für dieses Kind ein Umgangsrecht haben und ein Gericht feststellte, dass dieser Umgang nur in Deutschland durchgeführt werden kann."
https://www.vamv.de/allein-erziehen/nichtdeutsche-alleinerziehende/auslaenderrechtliche-aspekte.html
Und wenn nix Bleiberecht, dann kommt die Abschiebung und deshalb ist es für die deutschen Männer auch so leicht Ihre "alte" Frau los zu werden!
Und Äpfel vergleichen nur dumme Leute mit Birnen!