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Tipp: Rundfunkbeitrag Widerstand

ARD / ZDF Verweigerung - Klagebegründung jetzt gratis anfordern

Michael Nickles / 56 Antworten / Flachansicht Nickles

Quasi an Heiligabend (zum idealen Zeitpunkt) hat das Bundesministerium der Finanzen ein brisantes Gutachten veröffentlicht, das dem ARD / ZDF Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form das endgültige Aus beschert (siehe ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende).

Das Gutachten trägt den relativ harmlosen Titel "Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung". Konkret ist es die Bescheinigung, dass der aktuelle Zwangsrundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Kumpanen keine Existenzberechtigung mehr hat.

Das Interesse an diesem Gutachten ist gigantisch. Der diesbezügliche Beitrag auf Nickles.de wurde trotz der Feiertage und der eigentlichen "Ruhe zum Jahreswechsel" binnen 10 Tagen über 1.100.000mal (1,1 Millionen Mal) gelesen, über 115.000mal auf Facebook weiterempfohlen.

Das lässt leicht hochrechnen, wie vielen Menschen der Zwangsbeitrag zum Hals raus hängt. Die öffentlich rechtlichen Sender berichten nicht über das vernichtende Gutachten, werden ihrem Auftrag zur unabhängigen Berichterstattung nicht gerecht und stellen ihre Existenzberechtigung damit erneut erheblich in Frage.

Das Gutachten ist nicht nur wichtig für alle, die gegen den Rundfunkbeitrag klagen oder klagen werden, es als Klagebegründung nutzen wollen. Extrem wichtig ist das Gutachten auch als Aufklärungsmittel für Menschen, die sich haben brechen lassen und den Zwangsbeitrag zahlen oder sich noch gar keine Gedanken über den Wahnsinn gemacht haben.

In diesen Fällen ist die Originalausgabe der "Aufklärungsbroschüre besonders sinnvoll, besser als ein Ausdruck. Erfreulicherweise verschenkt das Bundesministerium der Finanzen die Broschüre, sie kann kostenlos bestellt werden, wie hier ausführlich beschrieben.

Hier nochmals der direkte Link zur Bestellseite.

Im Formular kann bei Anzahl eine beliebige Menge angefordert werden. Ich habe gleich an Heiligabend mal 100 Exemplare bestellt. Es folgte rasch eine (wohl automatische) Bestätigung der Bestellung. Jetzt folgte manuell eine menschliche Rückmeldung des Bundesministeriums der Finanzen per Email:

Die Email vom Bundesministerium der Finanzen.

Respekt erst mal! Ich finde es prima, dass sich da wirklich jemand persönlich um die Abwicklung der Anfrage kümmert und das nicht maschinell abgefertigt wird. Kerninhalt des Schreibens:

"Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sind wir gehalten, Privatpersonen nicht mehr als 5 Stück je Broschüre zuzusenden. Nur in begründeten Einzelfällen können wir von dieser Regelung abweichen. Können Sie mir bitte mitteilen, wofür Sie diese hohe Stückzahl benötigen?"

Hier wird also erklärt, was beim Bestellformular wohl vergessen wurde. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen (was ich sehr verständlich finde!) sollen Privatpersonen nicht mehr als 5 Stück der Broschüre kriegen. Wer das Gutachten schnell braucht, sollte also maximal 5 Stück bestellen, damit es nicht zu einer verzögernden Rückfrage kommt.

Denn (was auch sehr lobenswert finde), im Schreiben wird auch die Möglichkeit angeboten, per Begründung mehr Broschüren zu kriegen. Diese Begründung habe ich selbstverständlich geliefert, mit diesem Inhalt:

Die Begründung für den erhöhten Bedarf an Broschüren.

"Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich benötigte die Publikation des Gutachtens nicht als Privatperson, sondern für öffentliche Aufklärungsarbeit.

Das Bundesministerium hat das Gutachten zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt (Heiligabend) veröffentlicht und die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten schweigen das Thema tot, werden ihrem Auftrag der unabhängigen Berichterstattung nicht gerecht.

Die angeforderten Exemplare werden für Verteilung bei bevorstehenden Widerstandsaktionen gegen den Rundfunkbeitrag benötigt. Ich habe erst mal nur 100 Exemplare angefordert, voraussichtlich werde ich noch viel mehr benötigen.

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen vielmals."

Wer also mehr als 5 Exemplare der Broschüre braucht, kann meine Antwort gerne als "Musterantwort" verwenden.

Noch was Wichtiges zum Gutachten: Es ist nicht das erste Gutachten dieser Art, es gibt noch zig weitere! "Bürger" von Gez-boykott.de hat alle bekannten Gutachten zur Sache hier gesammelt: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]. Es stellt sich also durchaus die Frage, wie viele Gutachten es eigentlich noch braucht, bis der Mist endlich gelaufen ist.

Exakt diese Frage sollte man aber nicht stellen und lieber handeln! Handeln heißt: jeder sollte das hier beschriebene Gutachten des Bundesministeriums der Finanzen möglichst rasch bestellen und es verteilen! Verteilen insbesondere an Menschen die aktuell den Rundfunkbeitrag zahlen, weil sie sich (noch!) nicht trauen auszusteigen, konsequent nein zu sagen.

Ein zunehmendes konsequentes gemeinsames Nein ist die einzige Chance, das unvermeidliche Ende des Zwangsbeitrags rasch voranzutreiben.

Und noch was: Es gibt auch Menschen, die meine Ablehnung des Zwangsbeitrags nicht befürworten, Anhänger des "Qualitäts-Vollprogramms" sind und gerne dafür zahlen. Dafür habe ich ohne Wenn und Aber Verständnis. Wer zahlen möchte, soll zahlen dürfen. Ein Zahlungszwang wie er jetzt praktiziert wird, ist aber nicht akzeptabel.

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...folgendes hab ich gefunden:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Hmm...keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, aber was ist er denn dann?

Ist es eine normale Firma gilt Handelsrecht, ist es eine Behöre, so müssten die Bescheide gemäß VwVg förlich korrekt ausgefpllt sein.

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