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ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Zwischenzeitlich habe ich das 17te Schreiben vom ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gekriegt, insgesamt 38 meist beidseitig bedruckte Zettel. Hinzu kommen  noch ein Haufen Briefumschläge, Rücksendeumschläge und Überweisungsvordrucke.  Demnächst wird es bestimmt genug Papiermüll sein um eine Bürowand damit zu tapezieren.

Wenn ich ein Büro hätte! Hinter Nickles.de steckt zwar die Nickles.de Publishing GmbH, die verfügt aber über keine eigenen Räumlichkeiten, wird einfach von meinem Arbeitszimmer aus betrieben. Der Service geht natürlich davon aus, dass bei einer Firma auch Räumlichkeiten existieren und deshalb dafür kassiert werden kann.

Entsprechend habe ich den "GEZ-Scheiss" doppelt am Hals. Nach dem ersten Schreiben im August 2013, hat sich der Service über ein Jahr Zeit gelassen um Ende Oktober 2014 an sich zu errinnern. Jetzt scheint der Druck erhöht zu werden. Dem Bettelbrief von neulich folgte am 27. November schon wieder einer.

Dritte Erinnerung an die Nickles.de Publishing GmbH.

Strenggenommen handelt es sich eigentlich nicht um einen Bettelbrief, weil nicht um Geld gebettelt wird. Stattdessen bettelt der Service nur darum, dass sich die Nickles.de Publishing GmbH endlich bei ihm als Beitragszahler anmeldet.

Dazu ist ein "Antwortbogen" beigepackt, dessen Unsinnigkeit ich bereits im Blog-Beitrag Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse bis zum Erbrechen erörter habe.

Kurzgefasst: der Antwortbogen ist eine Verarsche, weil er gar keine Möglichkeit bietet einfach mitzuteilen, dass ein Unternehmen keine Betriebsstätte hat und die Forderung von Rundfunkbeiträgen bereits an dieser simplen Tatsache scheitert.

Der Antwortbogen.

Natürlich kann man bei derlei Antwortbögen diskutieren, ob es vielleicht Sinn macht, den Antwortbogen so "umzubasteln", eventuell Passagen durchzustreichen, damit es irgendwie einen Sinn ergibt. Ich halte derlei Vorgehen für falsch.

Die beste Kommunikation mit den Bettelbrief-Freaks ist keine Kommunikation, so lange keine zwangsläufig nötig ist (also ein Widerspruch geleistet werden muss).  Man muss sich ausdrücklich vor Augen halten, dass man es hier mit einem Unternehmen zu tun hat, das sich außerordentlich unseriös verhält.

Der Service führt automatische Zwangsanmeldungen durch und er unterstellt Zahlungsunwilligen zunehmend auch, dass sie angeblich einer Ratenzahlung zugestimmt  hätten, auch wenn sie das niemals getan haben. Das sind typische Methoden von Abzockunternehmen und daher nicht ernst zu nehmen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

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Max Payne dirk42799 „Lieber IDE-ATAPI, auch Antworten wie die Deine sind es, die ...“
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auch unter Verbrauchern kann Schweigen gem. BGB eine Zustimmung sein

Hi Dirk, auf welche Vorschrift des BGB beziehst Du Dich da? Soweit ich weiß war es die Intention des Gesetzgebers, den Verbraucher explizit dadurch zu schützen, dass sein Schweigen eben genau keine rechtliche Bedeutung hat. Diesem Gedanken trägt z.B. auch der § 241a BGB Rechnung.

Schweigen kann natürlich im Zusammenhang mit konkludentem Handeln stehen; dann hat aber die konkludente Handlung die rechtliche Bedeutung, nicht das Schweigen an sich.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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... ThomasRichter