Schwierige Frage. Den Löschantrag habe ich wohl gesehen, mag mich aber noch nicht entscheiden. Aus dem Bauch heraus meine ich: solange lexlegis eine ordnungsgemäß erworbene Softwarelizenz besitzt und sich lediglich im Fall eines Neuaufsetzens das Leben etwas einfacher macht, ist doch alles in Ordnung - was soll daran illegal sein?
Der Wikipedia-Artikel klingt erst einmal ganz harmlos: http://de.wikipedia.org/wiki/Software_Licensing_Description_Table, und in dieser Diskussion neigt sich die Waagschale auch eher in "meine" Richtung: http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=981297
Natürlich müssen wir alles entfernen, was rechtlich bedenklich ist, schon um sowohl Mike Nickles als auch andere Anwender vor kostspieligen Abmahnungen zu bewahren. Andererseits verliert dieser komplette Webauftritt inkl. Forum seinen Sinn, wenn man kaum noch über irgendetwas diskutieren kann, ohne dass ein Abmahn-Geier die Paragrafenkeule schwingt.
@Torsten, generell finde ich es gut, dass du diesen Beitrag zur Diskussion gestellt hast. Lieber einmal zu viel melden als zu wenig – denn, wenn es dann doch harmlos war, können wir ja immer noch mit Nein stimmen und den Beitrag stehenlassen.
Greetz
Olaf