Archiv Sound, Video, MP3 und Co 8.736 Themen, 38.491 Beiträge

News: Carl Ludwig, 2. Teil

Pornosammler macht Bundesprüfstelle lächerlich

Michael Nickles / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei einer Suche nach "Carl Ludwig, 2. Teil" versagen auch die sonst eigentlich sehr zuverlässigen "Pornoprofis" Google und Bing. Eine Bildersuche liefert vorwiegend Porträts irgendwelcher Persönlichkeiten aus längst vergangener Zeit.

François Boucher, Ruhendes Mädchen, 1751. (Foto: Wikimedia Commons, gemeinfrei)

Tatsächlich handelt es sich bei "Carl Ludwig, 2. Teil" um einen Pornofilm von 1983, der inzwischen wohl eine ausgesprochene Rarität zu sein scheint.

Ein Sammler hat nun eine geniale Masche gefunden, um an den Streifen zu gelangen: er hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Herausgabe einer Kopie veranlasst.

Grundlage dafür ist eine "Gesetzeslücke". Wie eigentlich jegliche Pornofilme wurde auch "Carl Ludwig" 1983 zensiert und ladete damit im Archiv der Bundesprüfstelle, wo sie bekanntlich mindestens 25 Jahre aufbewahrt werden müssen.

Zunächst weigerten sich die Betreiber eines der "bestsortierten Pornoachive der Welt" (Zeit) zur Herausgabe einer Kopie. Der Sammler klagte daraufhin erfolgreich beim Verwaltungsgericht Köln. Erfolg hatte die Klage wegen Anspruchs auf Zugang zu Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dort steht in §1 klipp und klar:

"Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen."

"Amtliche Informationen" - genau das sind nun mal auch in staatlichem Auftrag archivierte Pornos. Zwar gibt es bei der Herausgabepflicht von Informationen Ausnahmen, im Fall von "Carl Ludwig" sahen die Kölner Richte aber keine.

Eine Lachnummer ist der Vorfall auch in Bezug auf Urheberrecht. Da der Sammler die Kopie nur für private Zwecke gefordert hat, gab es im Sinne des Rechts auf Privatkopie kein Problem. Laut Bericht der Zeit wollte sich die Bundesprüfstelle auf Anfrage hin nicht zum Vorfall äußern. Sie will gegen das Urteil aber Berufung einlegen.

Michael Nickles meint:

Berufung - es kann sich also noch ein Weilchen hinziehen, bis "Carl Ludwig, 2. Teil" im Internet die Runde macht und wir uns alle an dem gewiss sehr spannenden Streifen ergötzen können.

Interessant ist durchaus, dass in den Suchmaschinen über diese "Carl Ludwig"-Pornos (es wird vermutlich auch einen ersten Teil geben), ums Verrecken nichts zu finden ist. Es scheint sich also tatsächlich um eine echte Rarität zu handeln. Wer weiß mehr?

gelöscht_305164 kongking „Nanu? Bist nicht Du der Suchende?“
Optionen

Jeztze aber fix, der Tipp wird umgehend gelöscht:

Gurgel mal nach Xhamster...

Wieso, weshab, warum? kongking
- kongking