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BLOG: ARD/ZDF - Zweiter Widerspruch auf zweiten Gebührenbescheid

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Meine Show mit dem deutschen Zwangsbezahlfernsehen hatte vor knapp einem Monat mal wieder einen Höhepunkt, als ein zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist reinkam. Mein erstes Verfahren läuft aktuell zwar noch und ich warte immer noch auf eine ordentliche formelle Ablehnung meines Widerspruchs, aber das juckt die Eintreiber nicht.

Statt den geforderten Betrag wie bisher einfach zu erhöhen, haben sie für den Zeitraum ab 1.4.2014  eine neue "Bescheidrunde" gestartet. Auch hier habe ich selbstverständlich (erst in letzter Minute um Zeit zu schinden) per Einschreiben Widerspruch eingelegt (siehe Bild).

Da sich der "Service" wenig Mühe um abwechslungsreiche Schreiben macht, hab ich auch drauf geschissen und einfach die gleiche Widerspruchsbegründung wie beim ersten Mal rausgelassen, halt nur Betrags- und Datums-Angaben aktualisiert.

Spaßeshalber hab ich den Widerspruch diesmal aber nicht an den Service in Köln sondern an den Bayerischen Rundfunk geschickt, der für mich als Münchener zuständig ist - die Widerspruchsbelehrung gibt beide Adressen an.

Viele hartgesottene GEZ-Gegner machen sich die Mühe, bei so einem Widerspruch gleich alle Kaliber aufzufahren, eine lange Begründung und Erklärung zu liefern.

Sie hoffen darauf, dass die "GEZ 2.0" dabei irgendwelche Formfehler macht auf denen dann weiter rumgehackt werden kann.

Ich halte diesen Aufwand für sinnlos, denn auf Details lässt sich der "Service" bekanntlich  nicht ein. Auf mehr als ein Antwortschreiben, das aus "Textbausteinen" zusammengeklebt wurde, besteht sowieso keine nennenswerte Hoffnung.

Also: Ja, man sollte mit einem Widerspruch reagieren (um das Klagerecht nicht zu verspielen), aber man sollte damit nicht zu viel Zeit und Lebensenergie vergeuden.

Dass ich mehrfach Bescheide mit Widerspruchsfrist kriege, finde ich übrigens klasse. Jetzt habe ich einen zweiten Joker, eine zweite Klagerunde mit anderen Argumenten zu starten, wenn die erste scheitert (bei der ich noch lange nicht angekommen bin).

Wichtig ist in der Widerspruchphase nur Zeit zu gewinnen. Denn die Zeit spielt zugunsten der Zahlungsunwilligen! Inzwischen ist die Zahl der TV-Sender, die ihre Zuschauer verarschen auf 5 angewachsen und erstmals haben Richter ein GEZ-feindliches Urteil gefällt, deren Vorgehensweise bei Zwangsvollstreckung als unzulässig und damit unwirksam erklärt.

Auch andere Dinge machen Mut. Die Kollegen von gez-boykott.de feiern aktuell über 20 Millionen Seitenabrufe. Und es besteht aktuell auch Hoffnung, dass die BAMS über den Widerstand gegen die Zwangsgebühr, diesbezügliche Anzeigen berichten wird.

Allen Zwangsgebührverweigeren ist also weiterhin dringend anzuraten, von ihrem Recht zum Widerspruch gebrauch zu machen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

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Viel Glück, Michael. 

Anscheinend lohnt es sich, vor allem auf Formfehler zu achten. 
Die Leute bei der "GEZ" scheinen sich sehr erhaben zu fühlen 
und handeln nach Gutsherrenart, haben mit dem Gesetz kaum 
etwas am Hut. 

HIER ist bis heute nicht einmal ein sog. Bescheid eingegangen. 
Es wird einfach weiter unter anderen Namen abgebucht. 
Habe ich gerade erst entdeckt.

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