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Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...

App / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo! Ich habe viel recherchiert, aber dieser (m.E. doch alltäglicher) Fall wird nirgends behandelt:

Ich bestelle etwas online (in diesem Fall Ebay). Der Händler versendet aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen mit DPD. Diese Helden aber deponierend die Sendung nicht in einem DPD Shop (ein großer Vorteil von DHL, man kann seine Waren bequem am Samstag auf der örtlichen Post holen). D.h. sie versuchen die Zustellung 2 oder 3x, treffen auch keinen Nachbarn an und auch keine meiner 15 Frauen mit denen ich verheiratet bin und von denen immer eine zu Hause ist (NEIN, ich gehöre zu der anscheinend den Zustellern unbekannten Rasse von Menschen die Arbeiten und die nicht verheiratet sind, wo doch tatsächlich niemand zu Hause ist) und Samstags wird ja seitens DPD nicht zugestellt. Echt, gäbe es kein DHL, ich könnte online einzukaufen komplett knicken.

Lange Rede, kurzer Sinn: DPD schickt die Ware irgendwann zurück. Welche Rechte habe ich nun, bzw. habe ich nicht? Kann ich erneute Zustellung verlangen? Kann der Händler dafür aber erneutes Porto verlangen? Habe ich dafür zu Sorgen, dass jmd zu Hause ist und das Paket annehmen kann, andernfalls habe ich Pech gehabt? Wenn dem so ist, dann werde ich in Zukunft vorab erfragen müssen, ob der Händler per DHL versendet oder nicht.

Danke
Marc

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gelöscht_265507 App „Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...“
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Haben die Helden dir einen Zettel in den Briefkasten getan, dass sie da waren?

Nein. Dann waren die nicht da.

Auf so einem Zettel steht dann drauf, wann du das Paket bei der Post abholen kannst. Du kannst auch bei DHL einen neuen Auslieferungstermin anfordern.

Ein vernünftiger VK schickt dir ein Tracking-Code, damit du weißt, wo die Sendung ist. Dann kann man dafür Sorge tragen, dass jemand da ist.

Mit diesem Code kann man auch DHL anweisen, dich ständig über emails über den Stand der Dinge zu informieren. Die letzte email sagt dann: Das Paket wurde am .. um .. zugestellt.

Eine weitere Möglichkeit (ich habe das), ist ein sogenannter "Garagenvertrag". Dort wird ein Ort festgelegt, wo der Postbüddel die Sendung ablegen kann.

Du siehst also, es gibt Möglichkeiten genug. Und wie der Händler verschickt ist seine Sache. Allerdings haftet er für den Versand solange, bis du dein Paket in Händen hast.

Ich gehe nicht davon aus, dass du nochmal bezahlen musst.
Notfalls Annahme verweigern und Widerrufsrecht genießen.

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