Wer einen Shop oder bei Ebay, Amazon usw als Gewerblicher verkauft, sollte sich das neue Widerrufsrecht anschauen. Betreiber von Shops, die noch das alte Widerrufsrecht in der Belehrung haben, sind abmahnfähig.
Seit dem 13.06.2014 fibt es ein neues Widerrufsrecht
http://www.e-recht24.de/abmahngefahr-widerruf/
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