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ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Leider hat mein analoger Briefkasten keinen Spam-Filter. Und der Service, der unter anderem Zwangsgebühren für das ZDB (zweites deutsches Betrugsfernsehen) fordert, nutzt das schamlos aus.

Erst vorherigen Freitag traf ein Wischiwaschi-Schreiben von der GEZ 2.0 ein, heute am Montag schon wieder eins. Am Freitag war es ein Antwortschreiben (kein Ablehnungsschreiben!) auf meinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Und heute kam erneut ein "echter" Beitragsbescheid mit Belehrung bezüglich vierwöchiger Widerspruchsfrist.

Diesmal hat der Service wieder mal mit der billigen Datumsmanipulation gearbeitet. Das Datum auf dem Schreiben trägt das Datum 4.7.2014, der Brief lag aber erst am 14.7.2014 in meinem Briefkasten, war angeblich also 10 Tage unterwegs.

Auch diesmal bewies die Analyse des Datamatrix-Codes, dass das Absendedatum auf dem Brief falsch ist, gut eine Woche vordatiert wurde. Wie im Bild zu sehen wurde der Brief am 10.7.2014 eingeliefert, als Datum war auf dem Scheiben 4.7.2014 draufgedruckt.

Solche Briefrankierungen mit Datamatrix-Code finden direkt beim Ausdruck des Schreibens statt, befinden sich auf dem gleichen Blatt wie das lesbar aufgedruckte Datum.

Ich erhebe hier unverändert meinen Verdacht, dass der Beitragsservice das Datum gezielt fälscht um den Zeitdruck zu erhöhen.

Ich rate weiterhin ausdrücklich dazu, das Datum des Datamatrix-Codes stets auszulesen (siehe Faule Fristen in Briefen - richtiges Versanddatum entschlüsseln).

In meinem Fall war das jetzt das dritte Mal, dass sich angebliches Absende- und Ankunftsdatum erheblich unterschieden haben.

Zum Inhalt des Schreibens:

Auch dieser Gebühren-/Beitragsbescheid kam wieder farblos, die Senderlogos waren nur in Schwarzweiß. Außerdem lag dem Schreiben noch ein Überweisungsvordruck bei.

Auch bei diesem zweiten Bescheid handelte es sich wieder um einen "echten Beitragssbescheid", also einen mit Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruchsfrist. Reagiert man auf so ein Schreiben nicht, gibt man den Ball aus der Hand, es geht dann vermutlich direkt mit (auch im Schreiben angedrohten) Vollstreckungsmaßnahmen weiter.

Zunächst dachte ich, der "Service" hätte mir meinen Bescheid versehentlich ein zweites Mal geschickt. Erst bei genauem Hingucken wurde klar, dass es ich um einen neuen Bescheid handelt. Diesmal will der Service den Zeitraum 1.4.2014 bis 30.6.2014 eintreiben und hat das auch gleich wieder mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro garniert.

Mein erstes "Beitragsbescheidverfahren" mit dem Service ist also noch gar nicht abgeschlossen (noch kein Ablehnungsbescheid) und es geht schon mit der zweiten Runde weiter. Selbstverständlich werde ich in 4 Wochen erneut Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Wie aktuell am Beispiel ZD"B" zu sehen, gibt es ständig neue Argumente, sich konsequent gegen die Zahlung dieser Verarschung zu wehren.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

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schuerhaken Michael Nickles „ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist“
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@ Michael
Du verzettelst Dich und zerbröselst den Zusammenhang. 
Wenn Du für dieses und jenes jeweils einen neuen Thread 
aufmachst, statt alles tabellarisch sauber in einem lesbaren 
Zusammenhang zu bringen, verliert man als Leser auch die 
Lust und fühlt sich eher verwirrt denn informiert. 

Es könnte auch nützlich sein, Emotionales rauszulassen und 
nur das rechtlich relevant Scheinende zu erörtern bzw. auch 
zu belegen. 

MfG, Manfred

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