Eine interessante Entscheidung ist gerade in einem
kleinen Ländle zu einem besonderen Lädle ergangen:
APPLEs "Flagshhip Store" wie etwa der in Hamburg
soll rechtlich als eine "Marke" geschützt sein.
LESESTOFF dazu (klick).
Das bedeutet nichts anderes, als dass "Informationen" in
bestimmten Formen zunehmend wie "Dinge" oder "Verfahren"
unter den Schutz gesetzlicher Bestimmungen fallen und
jemandem exklusiv zur Nutzung (Verwertung) gehören sollen.
Apple hat ja mit seinem Anspruch auf abgerundete Ecken
bei einem schnöden Smartphone genug Aufsehen erregt
und weltweit Gerichte damit beschäftigt. Soweit das Erfolg
hat und Schule macht, werden Patentanwälte in Zukunft
alle Hände voll zu tun haben und vielleicht gefürchteter
werden als resolute Chefärzte.
Dadurch wird aber auch offenbar, dass der äußere Schein
zunehmend die Bedeutung von Inhalten ("inneren Werten")
übertreffen könnte. Am Ende wird unter Umständen schon
derjenige mit einer Klage rechnen dürfen, dessen "Ding"
(was auch immer) einen Schatten wirft, der dem Schatten
eines anderen Dings, dessen Design geschützt ist, zum
Verwechseln ähnlich sein kann.
Also werde ich meinen eigenen Schatten aus verschiedenen
Perspektiven einmal abbilden und versuchen, als "unique
appearance" schützen zu lassen.
Und wehe, es wirft jemand einen zum Verwechseln ähnlichen
Schatten... - PENG!
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