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News: Angeblich fair

O2 - DSL-Drosselung wird ab Oktober eingeführt

Michael Nickles / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein mittleres Erdbeben in der Netzgemeinde hat die Telekom im März 2013 ausgelöst, als sie ihre Gedanken zur Drosselung der Internetbandbreite mitgeteilt hat. Die Grundlage für das Ende der DSL-Flatrates wurde dann schließlich bereits im April 2013 geschaffen und Anfang Mai durchgezogen.

Seit dem haben alle Neukunden in ihrem Vertragswerk die Klausel drinnen, dass sich die Telekom das Recht zur Datendrosselung einräumt, wenn bestimmte Datenverbrauchsmengen überschritten werden.

Bestandskunden wird es 2018 treffen. Dann stellt die Telekom auf ein neues Netzsystem um und fordert zum Akzeptieren neuer Geschäftsbedingungen auf. Aufgrund der enormen Empörung hat die Telekom dann Anfang Juni 2013 noch mal nachgebessert: statt auf lächerliche 384 KBit/s wird im Fall einer Drosselung "nur" auf 2 MBit/s runtergedreht. Inzwischen ist in der Sache Ruhe eingekehrt, denn für Telekom-Kunden steht die Drosselung bislang nur auf dem "Papier", sie ist noch nicht umgesetzt.

Ganz anders sieht es für Kunden von O2 aus. O2 wird das Limitieren der Bandbreite bereits ab Oktober 2014 einführen. Wut und Spott verursacht O2 dabei mit dem Versuch, diese Drosselung seinen Kunden als Vorteil zu verkaufen. Das nennt sich Fair-Use-Vorteil: Fairer surfen für alle.

Verkauft wird die Fairness mit mehreren Versuchen. Unter anderem damit, dass dadurch alle das Internet gleich gut nutzen können. Um Drosselungs-Kandidat zu werden, muss ein Kunde drei Monate in Folge lang jeweils mehr als 300 GByte verbrauchen.

Überschreitet er dann auch im vierten Monat 300 GByte, geht es runter auf 2 MBit/s. Und diese Regel gilt von da an auch für die folgenden Monate. Wer mit diesem gebremsten Internet nicht klarkommt, kann zusätzliches Fullspeed-Volumen kaufen. 100 GByte zusätzlich kosten 4,99 Euro pro Monat. Und wer grenzenlos mit Fullspeed surfen will, der kann das "Surfen ohne Limit"-Paket hinzubuchen, das 14,99 Euro pro Monat kostet.

(Foto: O2)

Auf der Erklärungsseite hat O2 ein Diagramm veröffentlicht, das veranschaulichen soll, dass das mit der 300 GByte Grenze gar nicht so dramatisch ist.

In Berufung auf Daten der Bundesnetzagentur soll ein durchschnittlicher Internetnutzer monatlich nur 21 GByte verbrauchen, also nur einen "Bruchteil" der 300 GByte.

Gemäß Diagramm reichen 300 GByte für 340 Stunden HD-Videostreaming, 568 Stunden HD Videotelefonie und 122.880 Fotos mit je 2,5 MByte Größe.

Michael Nickles meint:

Erst mal gilt zu wissen, dass Telekom und O2 keine Einzelfälle sind. Viele haben bei ihrem Internetanbieter vielleicht bereits eine drohende Drosselung an der Backe oder werden bereits gedrosselt und wissen es gar nicht. Lesenswert dazu: Report: Internet-Drosselung - mit Vollgas in die Flatrate-Falle.

Die Verarsche mit dem "Fair-Use"-Vorteil wundert mich bei O2 nicht. Ich erinnere an meinen Blog-Beitrag O2 perfektioniert Kundenverarschung - eine Steigerung von Verarsche ist nicht mehr möglich.

Egal. Reden wir über den technischen Aspekt. Sind 300 GByte viel oder zu wenig? Ich vermute mal, dass die Masse der Internetnutzer an dieser Menge nur "kratzt". Dennoch wird es auch viele geben, für die es eng wird.

Stichwort: Spiele-Downloads. Sowohl bei PCs als auch bei Konsolen ist diese Kaufvariante gängig und Spiele können sehr fett sein, 15-20 GByte sind da eher "nichts". Wer sich Filme in extrem hoher Qualität über das Internet saugt (woher auch immer), bewegt sich ebenfalls sehr rasch im zweistelligen Gigabyte-Bereich (pro Film!).

Unfair bei O2 finde ich, dass es ein "Ohne Limits Paket" für rund 15 Euro Aufpreis gibt. Kunden, die nur sehr wenig verbrauchen (Stichwort 21 GByte laut Bundesnetzagentur) kriegen allerdings keinen Preisnachlass.

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Michael Nickles alex179 „Hallo, Mein DSL Anschluss läuft derzeit über O2. Da er ...“
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Hallo Alex,

Aktuell gilt die Sache nur für Verträge ab 17.10.2013. Gewiss kann O2 auch Bestandskunden neue Vertragsbedingungen mitteilen und um deren Akzeptierung fordern. Dann sollte aber ein "Sonderkündigungsrecht" bestehen.

Grüße,
Mike

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