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News: Das Volk kann warten

NSA-Ermittlungen: erstmal nur Handy von Kanzlerin relevant

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Generalbundesanwalt Harald Range hat vor wenigen Tagen massive Drohungen erhalten, weil er sich weigert, wegen der Überwachung der deutschen Bevölkerung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, Ermittlungen einzuleiten.

Pressemitteilung des Generalbundesanwalts.

Trotz der Enthüllungen von Edward Snowden wurde Range unterstellt, keinen Anlass zum Handeln zu sehen, weil es für ihn offensichtlich keine stichhaltigen Anhaltspunkte gibt. Den verfrühten Beschuldigungen sind jetzt angreifbare Taten gefolgt.

Range hat jetzt in einer öffentlichen Mitteilung erklärt, dass generell zwischen zwei Dingen zu unterscheiden ist: dem "vermeintlichen" Ausspähen der deutschen Bevölkerung durch britische und amerikanische Nachrichtendienste und dem Verdacht auf das Ausspionieren von Bundeskanzlerin Merkels Handy.

Im Fall der deutschen Bevölkerung erklärte der Generalbundesanwalt, dass bislang keine zureichenden konkreten strafbaren Tatsachen erbracht wurden, die sich mit den Mitteln des Strafrechts verfolgen lassen.

Auch die Auswertung der erfassten 2.000 Strafanzeigen haben keine weitergehenden Erkenntnisse geliefert. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei daher gesetzlich nicht zulässig. Range verweist allerdings darauf, dass seine Prüfungen damit noch nicht abgeschlossen seien.

Durchaus greifbare Tatsachen liegen indessen bei der vermeintlichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste vor.

Deshalb wurde am 3. Juni ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch) eingeleitet. Für den ersten Ermittlungsschritt werden Zeugenvernehmungen und Behördenauskünfte veranlasst.

Die Erkenntnisse aus der Untersuchung des Handy-Vorfalls sollen auch bei der Überlegung einfließen, ob auch die vermeintliche Volks-Ausschnüffelung strafrechtlich zu bewerten ist.

Michael Nickles meint:

Wie dick muss ein Teppich eigentlich sein, damit sich so ein Haufen Dreck drunter kehren lässt? Mit Dreck meine ich unter anderem auch die Lahmarschigkeit mit der in der Sache vorgegangen wird. Es ist doch schon eine gefühlte halbe Ewigkeit her, dass Edward Snowden damit begonnen hat, der Welt die Augen zu öffnen.

Warum es noch eine Untersuchung wegen dem Handy der Bundeskanzlerin braucht ist mir schleierhaft. US-Präsident Obama hat sich bereits Ende Oktober 2013 bei deswegen bei der Kanzlerin offiziell entschuldigt. Also was soll da jetzt noch ermittelt werden und wozu?

Die einzig interessante Ermittlung wäre die, welche unserer Politiker exakt von den "NSA-Schnüffeleien" gewusst/profitiert haben, welche uns verraten haben. Diese Ermittlung wird nicht stattfinden. Der Teppich ist garantiert dick genug.

 

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