Hallo,
http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/salafisten-demo-bremen100.html
Gruß
Auch Verfassungsfeinde haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn sie dabei nicht zu Straftaten auffordern, steht in der Begründung des Verwaltungsgerichts
Na also.
Wie weit ist eigentlich das NPD- Verbotsverfahren gediehen?
Jürgen