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News: Versäumnisurteil in Potsdam

Redtube-Skandal: Abmahnungen als unzulässig erklärt

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Luft ist erneut etwas dünner geworden, für die Verursacher des Redtube-Abmahnskandals. Das Amtsgericht Potsdam hat geurteilt. dass die Abmahnungen unberechtigt waren.

Das meldet Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der einige Betroffene vertritt und zwecks Klärung der Rechtsklage, exemplarisch Feststellungsklagen erhoben hat. Eine dieser Klage wurde jetzt verhandelt. Das abmahnende Schweizer Unternehmen "The Archive AG" hatte sich laut Hufendiek im Vorfeld, durch ihre prozessbevollmächtigte Kanzlei Urmann, schriftlich umfangreich verteidigen lassen.

Versifftes Klingelschild der Kanzlei Urmann und Collegen in Regensburg. (Foto: mn)

Und Wunsch der Kanzlei Urmann sei der Gerichtstermin mehrfach verschoben worden. Zum schließlich vereinbarten Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. April 2014, tauchten weder die Verantwortlichen der Archive AG noch Anwalt Urmann auf.

Das Gericht erließ aus diesem Grund ein sogenanntes Versäumnisurteil. Dieses stellte fest, dass The Archive AG kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht.

Die Kosten des Verfahrens muss The Archive AG tragen. Dieses Urteil bekräftigt die Empfehlung der Verbraucherzentrale Sachsen, dass Betroffene Zahlungen zurückfordern sollen. Dazu haben die Verbraucherschützer Ende März entsprechende Musterbriefe veröffentlicht.

Michael Nickles meint:

Wie lange werden die Verursacher dieser Abmahnungssauerei eigentlich noch mit Samtpfötchen gestreichelt? Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Betreiber der vermeintlichen "Briefkastenbetreiber" nur Zeit schinden wollen.

Das Versäumnisurteil ist bekanntlich nicht rechtskräftig und kein endgültiges Urteil. Es kann dagegen vorgegangen werden. Auf jeden Fall ist es gut, dass es in dieser dreckigen Geschichte wenigstens ein bisschen weitergeht - zumindest bei den Hauptverursachern.

Bei den "Mittärern" - den Richtern in Köln - durch deren Inkompetenz die Abmahnungslawine überhaupt erst ausgelöst werden konnte, ist inzwischen das Gras drübergewachsen.

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torsten40 gelöscht_137978 „moin Sorry, woher willst du das Wissen? Da haben andere ...“
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Da haben andere schon größere Schnitzer verbrochen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen worden zu sein.

Günni war ja auch der Master in Fake-Abmahnungen. Nur was hat es ihm gebracht? Das einzig Positive an dem Hund war, dass er ein Arschloch war, und ein Anwalt muß nun mal ein Arschloch sein um zu gewinnen.

Günni hat ganz Deutschland einen gefallen getan, als er sich selber richtete. Großmaul über Jahrzente hinweg, aber als er für seine Verbrechen grade stehen sollte, verpisst er sich feige.

Das mit der negativen Feststellungsklage hab ich durch, als ich gegen Kabel Deutschlands Abzocker geklagt hatte. Bei so was ziehen die ganz fix den Schwanz ein, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.

Gewinnt man bei einer negativen Feststellungsklage, dann kann der Abmahner einpacken. Kein Anwalt mit auch nur ein wenig Schmalz zwischen den Ohren, lässt sich auf so was ein. Und gerade im Fall Redtube, bei dem soviel undurchsichtig ist ... wer weiß wie das geendet hätte.

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