Hi zusammen.
        Morgen will ich richterlich in Wiederspruch gegen meinen Ablehnungsbescheid vorgehen. Dazu muß ich noch ein paar Dinge wissen.
        Ich bin Frührentner wegen voller Erwerbsunfähigkeit und Krankheit. Abzüglich aller Kosten wie Miete, Stadtwerke Essen und allem drum und dran kommt es mit Hartz 4 nahezu identisch hin.
        
        Laut dieser Seite
        http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-66510_Rundfunkgebuehrenbefreiung-auch-bei-knappen-Einkuenften-aus-Altersrente-und-Wohngeld.news12795.htm
        
        sind Rentner mit geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr zu befreien. Bringt es etwas sich auf dieses Urteil bei Gericht zu beziehen.
        
        Bitte um Rat.
        Vielen Dank schon mal im Vorraus.
        Christian
      
