Wenn du dir mal die Mühe machst, dir diesen Wiki-Artikel durchzulesen, wirst du feststellen, dass es über die rechtliche Situation des Deutschen Reichs und der BRD so einige "Theorien" gibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
Mir persönlich erscheint folgende am einleuchtensten (auch Bestandteil des Artikels):
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 31.07.1973:
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Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Interessant ist ein augenfälliger Widerspruch innerhalb dieses Urteils, der je nach politischem Strickmuster von den einen so und von den anderen so, interpretiert wird.
Über dieses Thema gibt es im Netz mittlerweile unendlich viel zu lesen, so dass heute jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann ;)
Es haben sich zu diesem Thema auch zahllose, mehr oder weniger feste Gruppierungen gebildet. Eine unter vielen wäre z.B. die berühmt berüchtigte "KKR", auf der du dich gerade einzuschießen scheinst.
Nach meiner Wahrnehmung sind die meisten Leute, die sich aktiv mit dieser Thematik beschäftigen jedoch nicht in irgendwelchen Gruppierungen aktiv - genau wie ich!
Dein verzweifelter Versuch, mich mit dieser "KKR" in Verbindung zu bringen, erinnert ein bisschen an die McCarthy-Ära der USA, wo jeder, jenseits des extrem rechtskonservativen Lagers, sofort als "Kommunist" gebrandmarkt und verfolgt wurde.