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News: Vermutlich schon Tausende betroffen

Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen

Michael Nickles / 90 Antworten / Flachansicht Nickles

Vor einer neuen großen Porno-Abmahnwelle warnt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bereits mehrere tausend deutsche Nutzer sollen wegen des Anguckens von Pornofilmen im Internet eine saftige Abmahnung kassiert haben.

Abmahnungen wegen Pornosachen sind an für sich nichts Neues. In der Vergangenheit wurden schon häufig Tauschbörsen-Nutzer wegen Pornos belangt - das macht keinen Unterschied zu normalen Filmen oder sonstigen Raubkopien, Urheberrechtsverletzungen.

Wer von Deutschland aus Pornos "kostenlos" und ohne Altersverifzierung im Internet verbreitet, der macht sich in der Regel sogar doppelt strafbar: wegen Urheberrechtsverletzung und wegen Zugänglichmachung von Pornos für Minderjährige. So war es schon immer.

Redtube.com Webpräsenz (Foto zensiert)

Eine ganze neue Qualität hat die aktuelle Abmahnwelle allerdings, weil die Nutzer einer Streaming-Plattform, im konkreten Fall redtube.com, abgemahnt werden. Im Gegensatz zu Tauschbörsen, bei denen man bereits während dem Downloaden meist selbst zum "Bereitsteller"/"Verbreiter" wird und dafür belangbar ist, sind Video-Streaming-Plattformen eigentlich eine Einbahnstraße.

Ein angeklickter Pornofilm wird direkt auf den eigenen Rechner gesendet. Wer guckt, ist also nicht auch Anbieter eines Films, verbreitet ihn nicht. Deutsche-Redtube-Nutzer werden also offensichtlich alleine für den Abruf von Videostreams zur Kasse gebeten.

Laut Solmecke werden von den Nutzern jeweils 250 Euro verlangt, die sich aus 149,50 Euro Rechtsanwaltsgebühren, 20 Euro Post- und Telekommunikationspauschale und 65 Euro für den Ermittlungsaufwand der angeblichen Rechtsverletzung zusammensetzen. Hinzu kommen noch 15,50 Euro an Schadensersatzforderung. Aus Sicht von Anwalt Solmecke ist es völlig unklar, wie sich dieser Schadensanspruch von 15,50 Euro errechnen soll. Er vermutet dass hier die Lizenzgebühren für den Filmkauf angesetzt werden und nicht die Gebühren für das Angucken.

Bei Solmecke sollen vorgestern bereits 200 Betroffene angerufen haben. Er rechnet daraus hoch, das vermutlich bereits mehrere tausend Nutzer eine Abmahnung in dieser Sache erhalten haben und noch kein Ende in Sicht ist.

Hinweis: Aufgerollt wurde die ganze Geschichte wohl durch einen Blog-Beitrag von Rechtanwalt Karsten Gulden - dort findet sich weiterer interessanter Lesestoff zum Vorfall.

Michael Nickles meint:

Kann man für das Abrufen eines Videostreams belangt werden? Wegen illegaler Verbreitung eines Werks gewiss nicht, weil die Streams wie gesagt nur von der jeweilgen Streaming-Plattform gesendet werden. Nutzer können also bestenfalls belangt werden (wie Pay-TV-Schwarzgucker), weil sie sich eine kostenpflichtige Leistung erschlichen haben.

Auf der Redtube-Webpräsenz steht oben unter dem Logo allerdings klar und deutlich "Home of free porn videos", also "Heimat von freien Pornovideos". Wie soll jemand der hier einen Stream per Klick startet wissen, dass es sich vielleicht nicht um ein freies Amateurvideo handelt?

Extrem heikel ist gewiss auch die Frage, wie die IP-Adressen der Redtube-Nutzer überhaupt ermittelt werden konnten. Generell gibt es nur zwei offensichtliche Möglichkeiten. Der Internetanbieter eines Nutzers weiß natürlich, welche Webseiten der besucht und welche Daten er dort abruft. Und der Betreiber eines Streaming-Portals wie Redtube weiß logischerweise, von welcher IP-Adresse welcher Stream abgerufen wurde - andernfalls könnte er nicht gesendet werden.

Als dritte Möglichgkeit bleibt, dass sich irgendwer irgendwie zwischenrein gehängt und "mitprotokolliert" hat. Das halte ich technisch aber für kaum realisierbar, so man nicht über ein Lauschinstrumentarium wie die NSA verfügt. Denkbar ist aber, dass alles beispielsweise über "Trojaner" abgewickelt wurde, der Datentraffic auf Redtube.com umgeleitet wurde.

Betroffene wussten eventuell also nicht einmal, dass sie es mit Redtube.com zu tun haben. Ich bin sehr gespannt, wann die ersten Gerichtsentscheidungen in dieser Sache fallen. Betroffenen rate ich ausdrücklich, sich wegen der "Pornoabmahnung" auf keinen Fall zu schämen und einen Anwalt einzuschalten.

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Kein Problem xafford
Ansmann mi~we „Ein Gutachter muss seine Arbeit ja auch irgendwie ...“
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