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Geht es eigentlich noch Abschäulischer?

cetdsl / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier eine Mail den ich im anderen Forum Peer PN bekommen habe.

 

 

"Zitat: „Cystin E921 ist Mehlbehandlungsmittel was aus Menschenhaaren gewonnen wird. Cystin E921 wird beispielsweise bei der Brotherstellung verwendet ! Ihr habt richtig gelesen, MENSCHENHAARE !

Jetzt kommts, Die Europäische Union hat Cystin E921 aus Menschenhaaren bei der Verwendung von Lebensmitteln Ende 2012 verboten.

Ab 2013 dürfen in Europa nur noch von Schweineborsten gewonnene Cystin E921 verwendet werden. Schaut euch das Video bis zum Ende an . Sogar in unserem Brot in Deutschland steckt Schwein drin !

DAS SCHLIMME DARAN IST, E 921 MÜSSEN DIE HERSTELLER ALS ZUTAT AUF DER BROTVERPACKUNG NICHT ANGEBEN !“

 

http://www.youtube.com/watch?v=SEasudFNzTw

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=SEasudFNzTw

 

Ist die Frage jetzt eigentlich, sind wir zum Menschenfresser gemacht worden, wegen dem Profit Gier der Industrie?.

Zweite Frage: "Als Moslem" Müsste ich die Industrie zu Milliarden klagen, da ich in meinem Glauben verletzt wurde, damit diese dem Zusatz E 921 entzagen?.

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Andreas42 cetdsl „Von übertreibung kann keine Rede sein, sicherlich hast du ...“
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Hi!

Nach dem Beitrag, wurden wir eindeutig bis 2012, zum Menschen fresser gemacht.

"Eindeutig" ist hier schwierig. Andere Quellen berichten, dass die EU-Verordnung bereits seit  April 2001 in Kraft ist:

http://www.zeit.de/2001/20/200120_stimmts_haare_im.xml

http://www.zeit.de/2010/21/E-Brot-1/seite-2

http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw42/1016/02_verstecktes_fleisch.jsp

http://helal-haram.com/lebensmittel/mythen/haare-in-brotchen/

Die Bäcker selbst scheinen es eher sportlich zu nehmen, dass das Thema nach 12 Jahren mal im TV dran kommt:

http://www.wir-baecker.de/index.php?topic=10859.0

Je mehr ich die Sache recherchiere, desto mehr keimt in mir der Verdacht, dass die Galileo-Leute da eine EU-Verordnung für die Verwendung von L-Cystin als Futtermittel mit der für die Verwendung in Lebensmitteln verwechselt haben:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32013R1006:DE:HTML

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:279:0059:0060:DE:PDF

Es ist schwierig nach der über 10 Jahre alten Verordnung im Web zu suchen. Offenbar haben sich die Namen geändert. Man muss offenbar nach "L-Cystein" suchen, statt nur nach "Cystin". Los gehte s mit einer Verordnung vonn 2008:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:253:0001:0001:DE:PDF

"L-Cysteinhydrochlorid oder Hydrochloridmonohydrat. Menschliches Haar darf nicht als Ausgangsmaterial für diese Substanz verwendet werden"

Vermutlich ist das eine Revision, die um andere Zusätze ergänzt wurde.

Uff! Ein hartes Stück Arbeit - die Suche. Über einen Gesetzesblatt (Budensanzeiger-Blahblahblah) bin ich auf diese Verordnung gestoßen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:277:0001:0061:DE:PDF

Da nach "L-Cystein" suchen. Die Verbindung zwischen "cystin" und "L-Cystein" wird hier definiert:

http://www.gesetze-im-internet.de/zverkv_1998/BJNR026900998.html

(Nach "Cystin" suchen. "Dimeres L-Cystein" ist offenbar ein Synonym (bin kein Chemiker und bitte im Gnade, falls ich da was durcheinanderwerfe).

Die ist vom Oktober 2000. Die Vorgaben mussten von den Mitgliedstaaten bis zum März 2001 umgesetzt werden.

Nach älteren Versionen habe ich nicht gesucht. Wir dürften wohl davon ausgehen, dass sich die Galileo-Redakteure diese Recherchearbeit gespart haben.

Bis dann
Andreas

Mir faellt gerade kein bloeder Spruch ein, der mich ueber alle anderen erhebt.
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Hallo cetdsl, ... Kabelschrat