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andy11 torsten40 „Man sollte sich vielleicht mal fragen, ob die ...“
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Zitat aus deinem Link:

"Dem Urteil zufolge handelt der Geschäftsführer fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen wie Vorabkontrollen schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird."

Den Satz ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.

Gruß Andy

Manche stehen am Wegesrand, kommen keinen Schritt weiter und tun nichts Anderes als vorbeiziehende mit Steinen zu bewerfen. a.h.
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