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andy11 torsten40 „Man sollte sich vielleicht mal fragen, ob die ...“
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Zitat aus deinem Link:

"Dem Urteil zufolge handelt der Geschäftsführer fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen wie Vorabkontrollen schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird."

Den Satz ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.

Gruß Andy

Ohne Wein kan?s uns auf Erden Nimmer wie dreyhundert werden Ohne Wein u. ohne Weiber Hohl der Teufel unsre Leiber. J.W.vG.
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