Bei dem Urteil bleibt einem die Spucke weg, sowas kann nur auf Hamburg kommen
Bei dem Urteil bleibt einem die Spucke weg, sowas kann nur auf Hamburg kommen
Zitat aus deinem Link:
"Dem Urteil zufolge handelt der Geschäftsführer fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen wie Vorabkontrollen schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird."
Den Satz ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.
Gruß Andy