oder doch in der Vergangenheit anmelden? Vorallem, wie finanzierte der Hartz IV Empfänger die Zeitreisen. Dies soll nun ein Gericht klären ((Az: S 40 AS 2814/13)
Haben wir heut den 1. April?
oder doch in der Vergangenheit anmelden? Vorallem, wie finanzierte der Hartz IV Empfänger die Zeitreisen. Dies soll nun ein Gericht klären ((Az: S 40 AS 2814/13)
Haben wir heut den 1. April?
Wenn er die Zeitreise bereits deutlich vor seinem Leistungsbezug (Hartz4) angetreten und bezahlt hat, geht das die Behörde einen feuchten Dreck an. Das geht leider aus dem Bericht nicht hervor.
Ausserdem kann man Zeitreisen auch per Anhalter machen, Reisekosten fallen dann in der Regel nicht an.
Gruß Alois