Das LG Gießen schließt unbedingte Haftbarkeit von Hacking-Opfern bei Missbrauch ihrer Daten //in ebay//Paypal\\ aus
http://www.anwaelte-giessen.de/hacking-opfer-zivilprozess-haftung/
Wer keinen Bock hat sich durch den Text durchzugrübeln
- A werden die Logins+Passwörter f. ebay/Paypal von C geklaut
- B bietet Artikel an und verkauft an C, akzeptiert Bezahlung per PP und Abholung
- PP zahlt an B
- C holt Artikel bei B ab
- A merkt zu spät was passiert ist; widerspricht aber sofort
- A will von B das Geld zurück. B will nicht zahlen.
- A verklagt B auf Zahlung
-
B wird verurteilt an A auszuzahlen, weil kein Kaufvertrag zwischen B und A abgeschlossen wurde
Einzelheiten im Link oben
solaris