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Müll des Monats: Post belästigt mit unerwünschter Werbung

Michael Nickles / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute habe ich wieder mal ein Schreiben aus dem Briefkasten geholt, das mich enorm geärgert hat. Und zwar deshalb, weil ich es sich um unerwünschte Werbung handelt. Es war kein Massenschreiben mit der typischen Anschrift "An alle Haushalte", sondern direkt an mich persönlich adressiert.

Im Umschlag steckte zum wiederholten Mal Werbungs-Dreck vom Pay-TV-Anbieter Sky. Ich war niemals Kunde bei Sky (Premiere) und hatte noch niemals eine Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen.

Sky muss meine Adresse also irgendwo eingekauft und zwecks Werbungszusendung missbraucht haben. Überraschenderweise gab es am Ende des Schreibens interessantes Kleingedrucktes:

"Widerspruchshinweis: Sollten Sie keine Werbsendungen wünschen, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an den Absender. Verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG: Die Adressselektion ist ein Service der deutschen Post Direkt GmbH, Postfach 220159, 42371 Wuppertal."

In einer früheren unerwünschten Werbepost von Sky stand das hier drunter:

Wenn Sie künftig unsere Informationen und Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte möglichst schriftlich unter Beifügung des Werbemittels und Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an unsere Adresse mit. Verantwortlich i. S. d. BDSG für Ihre hier verwendete Adresse ist: Deutsche Post Direkt GmbH, Postfach 220159, 42371 Wuppertal.

Die Formulierung wurde zwischenzeitlich also gekürzt. Auf jeden Fall schiebt Sky den "schwarzen Peter" der Deutschen Post Direkt GmbH zu, die für die unerwünschte Werbungszusendung verantwortlich sein soll. Dieses Tochterunternehmen der Post wirbt auf seiner Internetseite mit "Adressenverkauf/Vermietung" in gigantischem Ausmaß:

Auf der Unterseite Consumer-Adressen - gezielt neue Kunden ansprechen heißt es im Originaltext:

"Die Vermietdatenbank von Deutsche Post Direkt bietet die Qualitätsadressen, die Sie für Ihre erfolgreiche Neukundengewinnung benötigen. Unsere rund 37 Millionen Adressen decken nahezu den gesamten Markt an Privathaushalten ab.

Zusätzlich zu den Consumer-Adressen enthält die Vermietdatenbank über eine Milliarde qualifizierte Merkmale aus dem mikrogeografischen System microdialog Daten zu Soziodemografie, Konsumverhalten, Wohnstruktur und Region. Damit ist eine zielgruppenspezifische Selektion von Anschriften möglich."

Die Adressen- und Datensammlung der "Deutsche Post Direkt GmbH" deckt laut eigener Angabe also quasi nahezu den gesamten Markt an Privathaushalten ab. Laut Wikipedia gab es zum Zeitpunkt 31. Dezember 2010 in Deutschland 40.302.00 Haushalte.

Ich habe dieser "Deutsche Post Direkt GmbH" (oder einem anderen Laden von der Post) niemals bewusst die Genehmigung zur Verwendung meiner Adresse für Werbezwecke erteilt. Und ich bezweifle, dass die anderen rund 37 Millionen Privathaushalte das freiwillig und bewusst getan haben. Woher nimmt sich die Deutsche Post Direkt GmbH also das Recht, zu dieser Datennutzung für Werbezwecke?

Als ich vor sechs Jahren umgezogen bin, habe ich natürlich einen Postnachsendeantrag gestellt, aber selbstverständlich auch bei diesem "Formular" keine Einwilligung zu einer anderweitigen Verwertung meiner Adresse erteilt - zumindest an keiner Stelle bewusst.

Seitdem habe ich eigentlich auch keine unerwünschte Werbung mit persönlichem Anschreiben mehr erhalten - bis es vor rund einem Jahr eben wieder los ging. In den Jahren davor wurde ich unter anderem von "Lotterie-Unternehmen" unermüdlich mit unerwünschter Werbepost vollgekotzt.

Ist der Wahnsinn jetzt also wieder angesagt? Auf jeden Fall scheint das mit Sky kein Ausnahmefall zu sein. Vor wenigen Tagen kriegte ich eine Werbepost von der Beiersdorf AG mit einer "Nivea Body Milk"-Probe:

Auch hier war unten dem Kleingedruckten zu entnehmen, dass die Deutsche Post Direkt GmbH für die Werbezusendung zuständig ist. Die Beiersdorf AG räumte mir allerdings auch die Möglichkeit ein, sich direkt bei ihr zu melden, wenn ich keine Werbung mehr von ihr haben will.

Interessant diesen beiden aktuellen und den älteren Vorfällen ist die Nötigung im Kleingedruckten der Schreiben. Ich werde gezwungen zu reagieren, wenn ich künftig keine Werbung mehr haben will. Ich werde genötigt, das schriftlich mitzuteilen. Ich werde genötigt den Beschwerdebrief zu schreiben und auf meine Kosten zu verschicken. Aus dem Bauch raus wette ich, dass bei Verzicht auf Frankieren oder Verzicht auf "Einschreiben mit Rückschein" sowieso nichts rauskommt.

Okay - es gibt diesen "Auskunftspflicht-Paragraphen". Man kann damit jedes Unternehmen zwingen alle Daten mitzuteilen, die es über einen erfasst hat. Man kann Unternehmen auch jederzeit verbieten von ihnen "Post" zu kriegen. Man kann sich auch auf so einer "Robinson Liste" eintragen lassen. Das alles kostet elend viel Zeit und am Ende kommt vermutlich nichts dabei raus.

Gerade bezüglich unerwünschter Werbepost gab es Ende 2011 ein eindeutiges Urteil, von dem unter anderem der Stern berichtet hat. Das Gericht in Lüneburg urteilte, dass das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers, einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Eine Begründung für das Urteil war laut Stern auch Artikel 2 des Grundgesetzes, in dem das Selbstbestimmungsrecht garantiert wird. Das bedeutet unter anderem, dass Schutz der Individualsphäre grundsätzlich Vorrang vor Interesse eines Unternehmens an Werbung hat.

Im beschriebenen Urteil ging es generell wohl um eine "harmlosere" Variante von Werbungsbelästigung, nämlich sogenannte "Postwurfsendungen" ohne persönliche Anschrift.

Der Missbrauch von Adressen für personalisierte Werbung - ohne vorherige Einwilligung - ist rechtlich gewiss noch viel schwerwiegender.

Lesenwert zur Sache ist auch ein Beitrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Was die Post so alles weiß! Die Deutsche Post Direkt GmbH als Datensammler. Dort gibt es auch einen sehr empfehlenswerten Musterbrief als RTF-Dokument mit der man die Post zur Datenauskunft belangen kann und ihr die weitere Nutzung der Daten verbietet.

Ich werde das in Kürze ausprobieren, wobei mir diese Vorgehensweise allerdings zu milde scheint. Treffender wären eher eine Strafanzeige wegen Datenmissbrauchs und eine Schadensersatzforderung wegen Nötigung, Zeit und Geld aufbringen zu müssen, um sich gegen die unerwünschte Werbung zu wehren.

(Fortsetzung folgt…)

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Vielen Dank! :- Michael Nickles
T6T8 Michael Nickles „Müll des Monats: Post belästigt mit unerwünschter Werbung“
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In dem verlinkten Artikel ist die Rede von dem Aufkleber "keine Werbung". Das hilft allerdings gar nichts bei sogenannter personalisierter Werbung, also bei Werbung die mit Name und Anschrift versehen ist. Letztere muss nämlich trotzdem zugestellt werden. Der Aufkleber hilft nur gegen allgemein gehaltene Werbeprospekte u.ä.

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