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News: Transparenzoffensive soll Klarheit bringen

Vodafone bekämpft Geschwindigkeitslügen der Internet-Anbieter

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn Internetanbieter mit hohen Geschwindigkeiten werben, dann steht fast immer ein "bis zu" im Kleingedruckten. Und wenn die Leitung statt erhofften 16 MBit/s nur ein paar Zerquetschte hergibt, dann hat der Kunde gewiss schon einen 2-Jahresvertrag an der Backe.

Im April hat die Bundesnetzagentur bestätigt, dass Kundenbeschwerden keine Ausnahmefälle sind, die Internetgeschwindigkeit oft langsamer als versprochen ist. Juristisch belangbar sind die Zugangsanbieter nicht, weil sie schließlich nur ein "bis zu" versprechen, also konkret gar nichts. Vodafone will mit einer Transparenzoffensive mehr Klarheit im Netz schaffen.

(Foto: Vodafone)
Jens Schulte-Bockum, CEO Vodafone Deutschland:

"Das maximale Geschwindigkeitsversprechen in der Werbung klingt zwar gut - das reale Surferlebnis des Kunden in den Netzen der Branche ist aber oft ein anderes.

Das wollen wir mit unserer Transparenz-Offensive ändern: Bei uns sollen Kunden künftig genau wissen, was sie zu erwarten haben: Wo sie wie schnell surfen können, wie schnell der Großteil unserer Kunden in der Regel im Netz mindestens unterwegs ist - und wie hoch ihre Bandbreite im Festnetz wirklich ist. Mit unserem Programm wollen wir neue Transparenz-Standards in der Branche setzen"
. Bislang werden Mobilfunkkunden laut Vodafone branchenweit nur über die so genannte Maximalgeschwindigkeit informiert, also den Idealfall, der aber nicht garantierbar ist, weil sie von Ort zu Ort und je nach dortiger Netzauslastung variiert. Vodafone will künftig zur Orientierung auch eine regelmäßig erreichte Geschwindigkeit angeben.

Vodafone-Kunden sollen ab Frühjahr 2014 außerdem auf einer modernen Netzkarte die Geschwindigkeit im Vodafone-Netz adressgenau prüfen können. Die überarbeitete Netzverfügbarkeitskarte gibt den zu erwartenden Datendurchsatz bei optimalen Bedingungen, mittlerer und hoher Netzlast an - Werte, die sowohl in Wohngebieten als auch an häufig besuchten Orten wie Bahnhöfen wertvolle Entscheidungshilfen sind.

Michael Nickles meint:

Bravo, das ist schön! Mal gucken, ob Vodafones Konkurrenz da auch mitmacht. Machen wir uns nichts vor: die Telekommunikationsanbieter gucken sich ihre schmutzigen Tricks schon seit Jahren gegenseitig ab - tiefer sinken geht nicht mehr.

Realistischere Geschwindigkeitsangaben zu machen ist dabei nur ein kleines Tröpfchen auf einen brühheißen Stein. Ich schmeiß mal die Stichworte "Sternchen", "nur mit detektivischem Gespür auffindbare Fußnoten", "endlos langes und unkapierbares" Kleingedrucktes hin.

Ein Dauerbrenner ist immer noch das Gejammer in Foren, dass der neue mobile Internetzugang oder Surfstick so langsam ist. Erst war alles ganz schnell und plötzlich ging gar nichts mehr. Wer die Antwort auf dieses Problem nicht kennt, der sollte sich meinen Report hier am besten dreimal durchlesen und dann richtig viel Geld sparen: Internet mobil - schnell drin, schnell pleite.

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gerhard38 Michael Nickles „Vodafone bekämpft Geschwindigkeitslügen der Internet-Anbieter“
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Juristisch belangbar sind die Zugangsanbieter nicht, weil sie schließlich nur ein "bis zu" versprechen, also konkret gar nichts

Mich wundert schon lange, dass so eine Vertragsformulierung von Konsumentenschützern akzeptiert wird. Ich kennen keinen anderen Bereich, wo eine Leistung mit "bis zu" angeboten wird, wobei als Untergrenze vertragskonform theoretisch auch "0" zulässig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Verträge, wenn sie sich ein Jurist einmal vornimmt, als "gegen die guten Sitten" befunden werden. Man stelle sich das einmal bei einem Auto vor: "Sie kommen mit einer Tankfüllung bis zu 500 km weit" - und dann, in der Realität, ist nach 20 km der Tank leer. Das würde sich niemand bieten lassen.

Vielleicht bedarf es einer Gesetzesänderung: Dass in solchen Fällen garantierte Mindestleistungen angegeben werden müssen, also statt "bis zu" 3000, 6000, 16000 entsprechend "garantiert mindestens" 1000, 3000, 6000 (oder was auch immer). Theoretische Maximalwerte können, müssen aber nicht als Verkaufsargument zusätzlich angeführt werden.

Sollten die garantierten Mindestbandbreiten unterschritten werden, gilt das als Vertragsbruch, und je nachdem, ist das ein Kündigungsgrund oder es entsteht Anspruch auf (anteilige) Rückvergütung der Gebühren.

Gruß, Gerhard

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