Bin gerade an der Überweisung an die Telekom gescheitert, weil ich nicht raffte, dass es für das neue Überweisungsverfahren andere Online-Überweisungsformulare gibt.
Ein Anruf bei der Telekom hat dann dieses Mißverständnis schnell aufgeklärt. Vom Service-Mitarbeiter bekam ich dann auch die Info, dass das neue Überweisungsverfahren bereits ab Februar 2014 Flächendeckend eu-weit eingeführt würde. Das hatte ich nun gar nicht auf dem Schirm.
Meine Meinung: Was für'n shice, mit diesen ewig langen Nummern!
Das wird sicherlich noch einiges an Chaos verursachen - in der Wirtschaft wie auch privat. Ich denke da auch an die Software-Umstellung bei den ganzen Banken, etc..
Bei der Überweisung an meinen Energieversorger musste ich als Kontonummer nur 3 Ziffern!!! eingeben. Das also nur mal zum Vergleich!
Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/die-bundesbank-mahnt-neue-ueberweisungsregeln-werden-zu-langsam-umgesetzt/8325166.html
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voenix, noch einmal zur Klarstellung:
Ab 1. Februar 2014 entfällt die BIC bei nationalen Überweisungen (wurde auch bislang nicht zwingend angegeben bzw. von den Banken ergänzt - an sich muss man als Kunde heute dementsprechend auch nur Kto.-Nr. und BLZ im Inlandsverkehr angeben). Ab 1. Februar 2016 entfällt die BIC auch bei Überweisungen in andere EU-Länder und es ist nur die IBAN erforderlich.
In Deinem Beispiel ist bei der IBAN nur die Angabe DE32 anders als die bisherige Bankverbindung.
Warum die Telekom gerne die BIC von Dir ergänzt hätte,, insbesondere mit Verweis auf 2014, erschließt sich mir nicht, sie ist jedenfalls ab 1. Februar 2014, wie erwähnt, für Inlandsüberweisungen gar nicht mehr erforderlich.
Die BIC selbst gibt es afaik seit ca. 2010.
Vermutlich hat die Telekom ihr System insgesamt auf internationalen Zahlungsverkehr umgestellt und unterscheidet in den Online-Formularen nicht nach nationalen/EU/außerhalb-EU-Überweisungen, hätte dann aber erwartet, dass das Formular automatisch ergänzt wird, dafür gibt es Tabellen.
Das der Verwendungszweck ggf. sehr lang ist, hat mit Überweisungsvorschriften nichts zu tun.