Wer auf seiner Homepage Panoramabilder einsetzt in denen man navigieren kann, wie es beispielsweise bei virtuellen Rundgängen in Gebäuden auf den Seiten von Immobilienmaklern üblich ist, könnte dieser Tage unliebsame Post von Anwälten bekommen.
Hintergrund ist ein Gebrauchsmuster der Firma Topexpert GmbH (hier absichtlich nicht verlinkt) aus dem Jahr 2007, welches 2013 vom DPMA zugeteilt wurde. Nun scheint das Unternehmen verschiedene Anwälte beauftragt zu haben Seiten, welche diese "Technik" nutzen, ein "unwiderstehliches Angebot zu unterbreiten, welches sie nicht ablehnen können" und diese aufzufordern eine Lizenz (gegen Gebühr versteht sich) für die Nutzung zu erwerben.
Was dieser Masche noch etwas mehr Brisanz verleiht ist der Umstand, dass das Unternehmen auch versuchte, diese "Erfindung" zu patentieren und damit 2013 beim Patentamt abblitzte.Wer auch ein solches Schreiben erhält sollte sich im Panorama-Forum unter dem betreffenden Thread mit anderen Betroffenen austauschen um eine bessere Möglichkeit zu einer möglichen Abwehr der Forderungen zu ermöglichen.
Es ist schon recht absurd, aus was Unternehmen heute versuchen Geld zu schlagen. Meine Erinnerung möge mich trügen, aber ich meine mich zu erinnern, dass mir navigierbare Panoramaaufnahmen schon vor dem Jahr 2007 im Internet begegnet sind, ganz dunkel erinnere ich mich da an eine Aufnahme des Grand Canyon, in der man sich virtuell umsehen konnte.
Auch würde mich mal interessieren, ob sich das deutsche Unternehmen an Google heran traut, denn auch Google Streetview setzt prinzipiell diese Technik ein - aber ich vermute, dass nur Kleinwild auf der Abschussliste stehen dürfte, denn hier ist normalerweise die Gefahr von Gegenwehr eher gering.
Offensichtlich geht die Entwicklung in Sachen Patenttrolle immer weiter - wie es aussieht gibt es nun sogar schon Patenttrolle ohne Patente!