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Gerichtsurteil: Kein Urheberrechtsschutz für Pornos

InvisibleBot / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine deutsche Anwaltskanzlei hatte im Auftrag der amerikanischen Produktionsfirma mehrere Downloader einschlägiger Filme abgemahnt. Die Downloader wehrten sich, und bekamen vom Landgericht München I nun Recht. Grund: Das Gericht konnte in den zwei Filmen keine "persönliche geistige Schöpfung" erkennen, die die Voraussetzung für einen Urheberrechtsanspruch wäre. Statt dessen zeigten die Filme "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise". Und da die beiden Filme in Deutschland gar nicht zum Verkauf stehen oder per Video-on-Demand abgerufen werden können, besteht auch kein Anspruch auf Laufbilderschutz.

Dieses Urteil könnte wohl auf die meisten Pornos angewandt werden, wenn es denn standhält. Den Rechtsverdrehern und zwielichtigen Gestalten, die mit dem Abmahnen von Porno-Downloads ihre gescheiterte Existenz finanzieren, könnte es jedenfalls erhebliche Probleme einbringen.

Hier nachzulesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html

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