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Abmahnung für "Happy birthday to you"

InvisibleBot / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Wieder mal ein Fall aus der allseits beliebten Reihe Irre Auswüchse des Urheberrechts. 

Kurzform:
Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat eine Doku über das Lied "Happy Birthday to you" gedreht - und musste für die Verwendung des Liedes 1100€ an den Medienkonzern Warner/Chapell zahlen um einer zehnmal höheren Strafe zu entgehen.

Das Witzige dabei: Die Melodie des Liedes stammt spätestens aus dem Jahr 1893, aber wer den Text dazu gedichtet hat konnte nie geklärt werden. Trotzdem beansprucht ein Medienkonzern das Urheberrecht für dieses mindestens 120 Jahre alte (!!) Lied - und zwar noch bis 2030.

Hier nachzulesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Filmproduktionsfirma-klagt-fuer-gebuehrenfreies-Happy-Birthday-to-you-1889173.html

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danielfra InvisibleBot „Abmahnung für "Happy birthday to you"“
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Hallo,

oh man... wie können die Geld verlangen, ohne beweisen zu können, dass der Text von ihnen stammt. Ich hoffe die bekommen die Klage auf ein gebührenfreies Happy Birthday durch.

Mit freundlichen Grüßen

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