Die Musikindustrie scheint an der „Geiz ist geil“-Mentalität und den zahllosen „Tauschbörsen-Angeboten“ im Internet nur begrenzt zu leiden. Vor rund zwei Jahren meldete der Bitkom eine Umsatzsteigerung bei Musik-Downloads um satte 40 Prozent und einen Trend zu weiterer Steigerung.
Ebenfalls wurde ein Trend zu sinkenden Preisen ermittelt. Vor fünf Jahren kostete der Download eines Musiktitels im Schnitt 1,14 Euro, vor rund drei Jahren war es nur noch 1,08 Euro. Seitdem sind die Preise weiter gepurzelt, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jetzt allerdings gemeldet, dass es bei Musik-Downloads erhebliche Preisunterschiede gibt.
Eine Stichprobe bei sieben Anbietern soll Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent ergeben haben. Ein Song von Passenger „Let her go“ soll im Mai zwischen 69 Cent und 1,49 Euro gekostet haben.Weiter hat die Verbraucherzentrale testweise die Top-10 der aktuellen Charts eingekauft: der Komplettpreis schwankte zwischen 9,60 Euro (Amazon) und 14,90 Euro (Telekom-Dienst Musicload). Auch beim Kauf kompletter Musikalben wurden markante Preisunterschiede ermittelt.
Abseits der Preisuntersuchung berichtet die Verbraucherzentrale von Überraschungen und Ärgernissen, die am Rande erlebt wurden. So soll es immer noch einige Anbieter geben, die ihre Kunden mit DRM-Schutz und Kopiereinschränkungen quengeln.
Als Beispiele nennen die Verbraucherschützt, dass ein Song nur zehnmal auf CD gebrannt oder nur hundertmal auf ein Player übertragen werden darf. Als „Ärgernisse beim Liederkauf“ wurden „Handy-Klingelton-Anbieter“ genannt, die für einen aktuellen Hit happige 3 Euro haben wollten.
Am faszinierendsten finde ich das mit dem „Klingelton“. Wer ist eigentlich so blöd und kauft ein Musikstück als Klingelton?
Selbst bei meinem billigen Android-Smartphone kann problemlos eine Musikdatei als Klingelton verwendet werden – es braucht dafür keine spezielle „Klingelton-Variante“. Vielleicht verstehe ich auch was falsch.