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Hallo Redaktion -->> ebooks

gelöscht_265507 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe gar nichts darüber gelesen, dass ein Gericht entscheiden hat, dass ebooks nicht weiterverkauft werden dürfen.

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Es geht ... gelöscht_265507
XAR61 gelöscht_265507 „Hallo Redaktion -->> ebooks“
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Ein eBook ist grundsätzlich als urheberrechtlich geschütztes Werk zu betrachten. In den meisten eBooks steht auch der kleine Hinweis drin, das für es für den weiterverkauf eine schriftliche Genehmigung seitens des Autoren bedarf. Sollte man also erst ordern bevor man das Book zum Verkauf anbietet.
Bei eBooks welche man verschenken darf, hat der Autor dies in der Regel unter "rechtliches" im eBook vermerkt.

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