Ausnahmsweise mal keine Marktforschungszahlen sondern praktische Tipps für Berufstätige kommen aktuell vom IT-Branchenverband Bitkom. Und zwar geht es darum Steuern mit Dingen zu sparen, die eigentlich fast jeder hat: Internet, Computer, Telefon und dergleichen.
Grundbedingung für Arbeitnehmer ist laut Bitkom, das derlei privat angeschaffte Geräte oder Dienste auch beruflich benutzt werden. Und das passiert ohnehin wohl recht häufig. Im Oktober 2012 ermittelte der Bitkom, dass Arbeitnehmer zunehmend eigene IT-Geräte für die Arbeit verwenden und dies von Unternehmen auch geduldet/erwünscht ist.
Entsprechendes gilt auch für private Telefon-/Internetanschlüsse beziehungsweise deren Kosten. Derlei Ausgaben können laut Bitkom bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Tipps des Bitkom zu den Sparmöglichkeiten sind diese:
Computer, Tablet, Handy, Software etcetera: Hier können Kosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese Dinge in erheblichem Umfang für die Arbeit genutzt werden. Dieser Anteil ist für die Finanzämter entscheidend.
Um den Nachweis erfolgreich zu erbringen, empfiehlt der Bitkom eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers. Oder: die Nutzung des Computers drei Monate lang aufzuzeichnen (wie auch immer das gehen soll). Ohne Nachweis gehen die Finanzämter laut Bitkom von einer 50:50 Aufteilung zwischen privat und beruflich aus.
Anschaffungskosten bis 410 Euro können sofort komplett geltend gemacht werden, darüber hinaus werden sie auf mehrere Jahre (je nach Geräteklassem gewöhnlicher Nutzungsdauer) verteilt. Kosten für Reparaturen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien sind sofort abzugsfähig.
Internet- und Telefongebühren: Auch diese Kosten sind bei anteiliger beruflicher Nutzung als Werbungskosten geltend machbar. Wird kein Nachweis erbracht, erkennt das Finanzamt maximal 20 Prozent der Aufwendungen als Werbungskosten an, dabei monatlich höchstens 20 Euro pauschal.
Wer dennoch höhere Aufwendungen hat, soll das laut Bitkom wiederum mindestens drei Monate lang protokollieren. Im Fall von Telefonkosten kann ein Einzelverbindungsnachweis interessant sein. Kosten für einen Internetanschluss werden laut Rechtsprechung 50:50 (beruflich/privat) angenommen.
Als einen Spezialfall nennt der Bitkom, dass ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen länger als eine Woche von seiner Familie getrennt ist. In diesem Fall sollen sich auch rein private Telefonate mit der Familie als steuermindernd gelten machen lassen.
Fortbildungen: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und Software-Schulungen lassen sich vollständig als Werbungskosten verbuchen. Die jeweiligen Kurse/Schulungen müssen mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Dies ist nachzuweisen - beispielsweise durch eine Erklärung des Arbeitgebers.
Business Netzwerke: Auch Ausgaben für kostenpflichtige Mitgliedschaften bei beruflichen Netzwerken wie Xing oder LinkedIn, zählen unter Umständen ebenfalls zu Werbungskosten. Gegebenenfalls muss dem Finanzamt aber nachgewiesen werden, dass das Profil beruflichen Zwecken dient, auf berufliche Interessen reduziert ist.
Achtung: Wer mit diesen Tipps Steuern sparen will, muss sich beeilen. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 läuft am 31. Mai ab. Wer die Sache von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerverein durchziehen lässt, hat noch Zeit bis 31. Dezember.