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News: Negativ-Auszeichnung für Datenkraken

Big Brother Awards 2013 - ausspioniert, verkauft und missbraucht

Michael Nickles / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Bielefelder Verein digitalcourage hat wieder einmal seine geliebten und gehassten Big Brother Awards verliehen. Rund 200 eingereichte Nominierungen wurden für die diesjährige Verleihung geprüft und recherchiert. Auf die ersten drei Plätze der Negativauszeichnung für Datenkraken haben es diesmal Apple, Google und die Deutsche Post geschafft.

Apple: Hier wurde konkret die Apple Retail Germany GmbH in München für ihre intensive Kameraüberwachung in Apple Stores "gewürdigt". In den Läden wird laut Bericht der Preisverleiher flächendeckend überwacht: Lagerräume, Pausenräume und auch Verkaufsräume. Das Apple-Unternehmen soll sich uneinsichtig zeigen. Hinweisschilder bezüglich der Videoüberwachung der Verkaufsräume sollen erst nach zähen Verhandlungen mit den Datenschutzbeauftragten von "Dackelaugenhöhe" auf "Hüfthöhe" angehoben worden sein. Die Details zu diesem Award gibt es hier.

Google: Dem Suchmaschinenbetreiber werfen die Award-Verleiher vor, seine Dienste nur unter einem Deckmantel anzubieten, um seine Nutzer auf Schritt und Tritt in Echtzeit überwachen zu können. Google wird unter anderem vorgeworfen Menschen für seinen Werbeprofit zu kategorisieren und europäisches Recht zu missachten. Bei der detaillierten Beschreibung gehen die Preisverleiher so weit, dass sie eine Zerschlagung Googles fordern. Google ist aus ihrer Sicht längst keine Suchmaschine mehr, sondern ein global agierender Werbekonzern.

Deutsche Post: Deren Subunternehmen "Deutsche Post Adress GmbH und Co KG" hat den Preis in der Kategorie "Wirtschaft" kassiert. Laut Bigbrotherawards.de hat sich dieses Unternehmen die "wohl mächtigste Adressdatenbankfamilie in Deutschland" aufgebaut. Ein  Hintergrund soll sein, dass jährlich mehr als 8 Millionen Menschen in Deutschland ihre Postadresse wechseln und etwa 4 Millionen davon der Deutschen Post einen Nachsendeantrag erteilen. Und dabei erklären sich wohl die meisten damit einverstanden, dass ihre neue Adresse auch an Dritte weitergegeben wird, die ihre alte Adresse bereits hatten. Doch selbst Nachsendungsverweigerer entkommen den Klauen der Post laut Bericht der Preisverleiher nicht.

Michael Nickles meint:

Herzlichen Glückwunsch den Preisträgern. In einem Apple-Laden war ich noch nicht, was Google so treibt ist nichts Neues für mich. Dass bei der deutschen Post was stinkt, kann ich bestätigen.

Ich bin vor 6 Jahren von der Münchener Stadtmitte an den Stadtrand umgezogen. Natürlich habe ich bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt. Einer Verwendung meiner Daten für sonstige Weitergabe habe ich nicht zugestimmt - zumindest auf keinen Fall bewusst. Dennoch werde ich beispielsweise alle Weile mit Werbesendungen von Sky Deutschland belästigt.


Unerwünschte Werbebelästigung von Sky: Ganz unten steht bei den Schreiben immer extrem kleingedruckt drunter, dass ich der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke widersprechen kann. Dazu soll ich das "Werbemittel" (also wohl den Sky-Brief) nebst Angabe meiner Adressdaten an die "Deutsche Post Direkt GmbH" schicken.

Um einer Abmahnung vorzubeugen, weise ich hier ausdrücklich darauf hin, dass der Big Brother Award an die "Deutsche Post Adress GmbH und Co KG" verliehen wurde. Ich kriege meine unerwünschte Werbepost von der "Deutsche Post Direkt GmbH" - ich weiß nicht ob diese das gleiche ist wie die "Deutsche Post Adress GmbH und Co KG" oder ein anderes Subunternehmen der Deutschen Post.

Weiter weise ich drauf hin, dass ich niemals einen geschäftlichen Kontakt mit Sky hatte, eine berechtigte Weitergabe meiner Adresse an Sky also niemals stattgefunden haben kann.

Auch habe ich der "Deutsche Post Direkt GmbH" niemals bewusst das Recht zum Missbrauch meiner Adresse für Werbezwecke eingeräumt. Ich kann aber nicht ausschließen, dass ich da irgendwo per Kleingedrucktes ausgetrickst worden bin.
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Michael Nickles reader „AGBs über 1500 wörter sollten verboten werden. Wer mehr ...“
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Genau! Ich habe gerade mal die Worte unserer AGB für Premiummitglieder mit Word gezählt: 301 Worte. :-)

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Was denn auch sonst winnigorny1