Hi!
Ich bin zugegebenermaßen gerade etwas ratlos. Ich habe vor einer Woche ein Archos 70b bei Ebay verkauft. Das Tablet hatte ich mir seinerzeit neu bestellt, kurz die Funktionsfähigkeit geprüft und dann in den Schrank gepackt. Für später. Naja später hatte sich dann erledigt, da mir bald darauf ein Kindle geschenkt wurde. Also habe ich das Archos nun bei Ebay eingestellt, nebst großem Foto und dann auch für um die EUR 50 an den Mann gebracht.
Vor dem Abschicken habe ich das Gerät vor einem Zeugen extra nochmal kurz ein- und ausgeschaltet und nach diesem Funktionstest beruhigt in der OVP und im Karton zwischen Luftpolstern per Hermes losgeschickt.
Nun erreicht mich die Beschwerde des Käufers nebst Drohung mit dem Anwalt, wenn ich das Geld nicht komplett zurückerstatte. Grund: laut Käufer kam das Tablet `verformt und aufgebläht´ (wohlgemerkt: nicht verschmort oder mit Brandstellen) bei ihm an. Er steckte den Akku dran, schaltete das Archos ein, es gab laut seiner Aussage ein Geräusch `als würde es gleich explodieren´ - dann gab das Tablet keinen Mucks mehr von sich. Wobei mir der Käufer auch nicht erklären konnte, wo das Problem lag, ob das Gerät oder nur der Akku kaputt ist, der gute Mann möglicherweise zuvor statisch aufgeladen war, sich eventuell Kondenswasser während des Transports gebildet haben könnte usw...
Er meint jetzt auch im Nachhinein die Verformung auf dem bei Ebay eingestellten (großen) Foto zu erkennen. Für mich ist dieser optische Effekt einleuchtend, da das Gerät im Freien von oben fotografiert wurde, dabei aber leicht schräg auf der OVP-Klappe liegend, was halt etwas asymmetrisch wirkt und zusammen mit dem Lichteinfall als einseitig verformt interpretiert werden könnte. Interessanterweise fiel ihm der angeblich so offensichtlich fotografierte Makel 10 Tage lang während der Auktion nicht auf, auch andere fragten nicht nach, ob da was nicht stimme. Mir fiel es ehrlich gesagt auch erst auf, als ich mir das Foto nochmal genau ansah. Wäre der Rahmen des Archos tatsächlich verbogen oder eingedellt gewesen, wäre mir das sicherlich schon damals nach dem Kauf bewußt geworden und ich hätte reklamiert. Wer legt schon ein defektes Gerät in den Schrank, wenn er es noch problemlos umtauschen kann... Allerspätestens aber beim Fotografieren für die Auktion wäre der Makel offensichtlich geworden, ich hatte das Tablet schließlich in der Hand und habe es platziert, um es gut fotografieren zu können.
Aber kann sich der Kunststoff eines Tablets überhaupt deutlich wölben und verformen (gar aufquellen), wie der Käufer behauptet? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß diese Art Kunststoff bricht, wenn versucht wird, ihn zu biegen oder zumindest Bruchstellen aufweist, aber sich - wenn überhaupt - nur unter starker Hitzeinwirkung wölben läßt aber dann halt verschmort. Und wie sollte mir dieser Defekt vor dem Verschicken entgangen sein? Es war zwar mein erstes Tablet, aber sowas müsste doch auffallen. Ich habe auch kurz per Google gesucht und keinen Fall entdeckt, in dem jemand überhaupt in einem Forum ein derart verformtes Tablet reklamierte.
Auch frage ich mich, ob das Geräusch, welches der Käufer schildert, auf einen Kurzschluß hindeutet - der von mir vorhergesehen werden konnte? Ich hatte das Gerät immer nur kurz eingeschaltet. Hätte es nicht dann bereits knallen müssen, wenn das Archos ab Werk derart defekt war? Und bin ich haftbar zu machen für einen Schaden, den ich nicht als solchen erkannt habe? Denn weder erschien mir das Tablet verformt noch technisch mangelhaft.
Danke für Euren fachlichen Rat!
Steve
Laptops, Tablets, Convertibles 11.818 Themen, 56.432 Beiträge
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Also erstmal kenne ich mich technisch mit diesen Geräten nicht aus. Meine Welt sind klassische Desktop-PCs aber weder Smartphones noch Tablets. Ich wollte halt einen Ebook-Reader - fertig! Und da ich ihn nicht mehr brauchte, habe ich ihn verkauft.
Wenn ich diese Wölbung bewußt bemerkt hätte, hätte ich zudem vermutet, daß es sich dabei einfach um ein typisch schlecht zusammengebautes Gerät aus China handelt. Daß ein maroder Akku bzw. überhaupt ein technisches Problem dahintersteckt, wäre mir erst gar nicht eingefallen.
Maßgebend für mich war, daß das Archos bei jedem Test ohne Murren ansprang. Und damit war es für mich intakt. Der Artikel wurde von mir privat verkauft, Rückgabe, Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Der Käufer stellte mir die Rückgabe des Gerätes in Aussicht, wenn ich das Porto übernehme. Nur kann er ja genausogut das Gerät selbst zerstört haben und mir dann zurückschicken. Laut seiner Aussage war das Archos zudem extrem aufgebläht, während es auf den Fotos nur geringfügig verformt zu sein scheint. Heißt also, das Tab ist auf dem Postweg nochmals stärker angeschwollen, wofür ich allerdings nicht mehr hafte. Ich frage mich auch, ob man von mir als Privatverkäufer erwarten kann, daß ich in der Lage bin, diesen Totalschaden vorauszusehen. Wenn das Gerät bei mir noch funktioniert und es beim Käufer knallt, ich aber den Schaden mangels technischer Kenntnis zuvor nicht bemerkt habe, da er bei mir (noch) nicht auftrat?
Die Rechnung lag dem Paket bei. Das Gerät wurde im August 2011 gekauft, laut der Archos Webseite gilt die Garantie aber nur 1 Jahr. Zudem gilt sie nur für Erstkäufer bei authorisierten Händlern und kann nicht an Gebrauchtkäufer übertragen werden. Ich habe den Käufer jetzt gebeten, er möge das Gerät beim Fachhändler prüfen lassen. Damit erstmal von unabhängiger Stelle klargestellt ist, wo das Problem lag. Die Seriennummer habe ich leider nicht notiert. Das mag zwar ziemlich naiv sein, aber ich habe halt nicht damit gerechnet, daß sich das Tab beim Empfänger kurzerhand in die Luft sprengt ...
Vom Zusteller auf dem Postweg geschrottet - das kalkulierte ich noch in den `Worst Case´ mit ein (weshalb ich das Paket auch versichert verschickt habe), aber explodierende Akkus?
Gruß
Steve
PS: Der Akku wurde von mir nie vollständig aufgeladen, da das Gerät stets nur für einige Sekunden in Betrieb war (und da dann immer am Netz hing). Ist es theoretisch denkbar, daß der Akku bereits angeschlagen war, als ich das Gerät neu erwarb? Denn damit sich ein Akku entladen kann, muß er doch erstmal aufgeladen worden sein.