Der Bundesgerichtshof fällt ein Urteil zugunsten eines vermutlich Geschäftsmannes.
Zwei Monate kein Internet und er bekam Schadenersatz:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Bei-Internetausfall-besteht-Anspruch-auf-Schadensersatz-1790928.html
Zitat: "Internet eine zentrale Bedeutung für die Lebensführung"
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=62927&pos=0&anz=14
Klar ist, es muss ein konkreter Schaden entstanden sein. Da könnte was auf die
Provider zukommen. Gruß Andy