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News: Speicherlüge?

Microsoft wegen Surface-Tablets verklagt

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Andrew Sokolowski, Rechtanwalt aus den USA, sorgt mit einer Klage gegen Microsoft weltweit für Schlagzeilen. Er hat sich laut Bericht der Seattle Times vergangene Woche ein Surface Tablet mit 32 GByte gekauft und dann festgestellt, dass nur 16 GByte frei verfügbar sind - also nur die Hälfte der beworbenen Menge.


Im Microsoft Store gibt es bei der Beschreibung der Surface RT-Tablets diverse Fußnoten. Nur wer die liest, erfährt beispielsweise, dass auf Windows RT nur Apps und keine normalen Windows-Anwendungen laufen. Und: dass das mitgelieferte Office nicht kommerziell genutzt werden darf. Bei den Speicherangaben gibt es aber keine Fußnote. Da steht halt 32 beziehungsweise 64 GByte.

Sokolowski klagt, dass Microsoft falsche Werbeversprechungen mache und wirft unfaire Geschäftspraxis vor. Ziel ist vermutlich, dass Microsoft Schadensersatz leisten soll. Microsoft hat in einer Stellungsnahme inzwischen mitgeteilt, dass man die Vorwürfe als haltlos betrachtet.

Microsoft verteidigt sich damit, dass Kunden bekannt sei, dass sich die freie Speicherkapazität durch Betriebssystem und vorinstallierte Anwendungen verringere. Außerdem könne man den Speicher dank Micro-SD-Steckplatz und USB-Anschluss erweitern.

Michael Nickles meint:

Also was jetzt? Ist der Anwalt ein Kleinkarierter, einer der nur auf sich aufmerksam machen will? War er wirklich so blöd zu glauben, dass 32 GByte frei sind? Oder hat der Mann vielleicht gar nicht mal so Unrecht?

Räumt man ihm Recht ein, dann hat das gewiss gigantische Konsequenzen. Denn: es ist ja seit geraumer Zeit üblich, bei Geräten mit Speicher nur die Gesamtkapazität anzugeben und nicht die, die wirklich frei ist.

Bei "Discounter-PCs" wird ganz normal mit einer "gigantischen" Terabyte-Platte geworben und dabei verschwiegen, dass ein "paar Zerquetschte" davon für das Betriebssystem und installierte Sachen draufgehen. Und gewiss: im Fall einer Terabyte-Platte ist es schnuppe, wenn "50 MByte" für irgendwas verbraten werden.

Im Fall eines 32 GByte Speichers von dem die Hälfte belegt ist, ist das schon heikler. Aber nicht fatal, weil ja die Möglichkeit zur Speichererweiterung besteht. Was ist aber bei Tablets oder anderen Geräten, die keine Speichererweiterungsmöglichkeit bieten?

Ist es da auch okay, wenn die freie nutzbare Kapazität verschwiegen wird? Wie soll eine "Richtlinie" aussehen? Oder braucht es keine?

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dirk42799 groggyman „Hallo Dann bleibt uns Verbrauchern also nur die Möglichkeit...“
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Hoffen und richtig informieren.
Zu viele Zahlen würden den gemeinen Verbraucher nachher nur noch irritieren.
Stell Dir mal folgende Angaben vor:
SSD: 120 GB = 122.880 MB = 125829120 KB = 128849018880 Byte = 1030792151040 Bit
davon belegt: 25 GB = 25600 MB = 26214400 KB = 26843545600 Byte = 214748364800 Bit
frei: 95 GB = 97280 MB = 99614720 KB = 102005473280 Byte = 816043786240 Bit

Und jetzt nimm mal an, man nimmt nur GB (oder irgendwann TB) und die kleinste Einheit Bit.
Was, wenn´s da jetzt Abweichungen gibt? "Hilfe, ich bin um 5 Bit betuppt worden!"
In Ami-Land nicht undenkbar, wo ich mir als Deutscher (und auch Europäer...) vor die Stirn haue und sage "geht´s noch?".
Zumal das dann der Tod des Endhändlers sein könnte, der dem Kunden all das Verklickern muß.
Zugegeben: das paßt in die Geiz-ist-geil-Mentalität und Verbraucher-Bevormund..., äh, -schutzrichtlinien.
Aber wofür hat Kant dann vor so vielen Jahren das "sapere aude" hervorgepreßt?

De-Evolution in 5 Minuten wäre das für mich.

Gruß,
Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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