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mi~we gelöscht_238890 „Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinder“
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"...wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Tauschbörsen im Internet belehrt hatten."
Das kann vor Gericht natürlich jeder behaupten. Müssen Kinder jetzt eine Bescheinigung unterschreiben, dass sie von Mama und Papa belehrt wurden? Oder sollte man zur Beweissicherung vorsorglich das betreffende Gespräch mit dem Kinde mit der Videokamera aufnehmen?  Der juristische Hickhack wird wohl noch eine Weile weitergehen.
"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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