Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Contra verlogene Angebote

Irreführende Flatrate-Werbung erfolgreich bekämpft

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Zeit, als Flatrate noch ein definierter Begriff war, ist lange vorbei. Ursprünglich war damit "unbegrenzt und ohne Limits" gemeint. Dann ist es für die Anbieter normal geworden, tief im Kleingedruckten ihre "Flatrates" neu zu definieren.

Generell wird inzwischen jedes noch so unverschämte Getrickse angewandt um beliebige Angebote als "Flatrate" zu bezeichnen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meldet jetzt ein erfolgreiches Vorgehen gegen irreführende Flatrate-Werbung.

Die Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass Flatrates für Telefonieren, Surfen oder SMS-Schreiben oft eine unbegrenzte Nutzung zum Pauschaltarif und somit Schutz vor Rechnungsexplosionen versprechen. Erst das Kleingedruckte verrät dann, dass es Einschränkungen gibt.

Eine Einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Koblenz (Az.: 1 HK O 100/12 – nicht rechtskräftig) beispielsweise gegen die 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) verhängt. Es wurde ihr untersagt, weiterhin einen Mobilfunktarif als "SMS-Flat" zu bewerben. Denn: die Flatrate galt nur für 1.000 SMS pro Monat, alle weiteren sollten extra kosten.

In zwei weiteren Fällen knickten die Anbieter ohne Nachhilfe der Justiz ein und besserten ihre Angebote nach. Vodafone versprach seine o.tel.o-Angebote nicht mehr mit Festnetz-Flat zu bewerben, wenn das monatliche Entgelt nur 1500 umfasst und jede weitere extra kostet. Als besonders positiv wertet die Verbraucherzentrale, dass Vodafone die Tarifoption jetzt in einen echten Pauschaltarif umgeändert hat und die Bezeichnung "Flat" nun passend sei.

Freiwillig nachgebessert hat auch die Medion AG, die unter anderem Aldi Talk vermarktet. Sie will künftig auf die Tarifbezeichnung "All-In Flat 2.000" und die Werbeaussage "Die Flatrate in alle Netze"  verzichten. Laut Verbraucherzentrale war mit dem Pauschalbetrag nicht jedes Gespräch in jedes Netz abgegolten.

Michael Nickles meint:

Einige hier plärren jetzt garantiert wieder, "wer nicht lesen kann ist selber schuld". Diesen Mist mag ich nicht mehr hören. Es kann nicht sein, dass Verbraucher immer unverschämter mit kilometerlangem Kleingedruckten zermürbt werden.

Durch diese "Stermchen" hinter Preisangaben wird der Wettbewerb zerstört, Preisvergleiche unmöglich gemacht. Weil der Zeitaufwand Tage lang das Kleingedruckte zu vergleichen nicht mehr zu stemmen ist. Wenn irgendwo ein Preis steht, dann will ich, dass dieser Preis gilt. So was wie "nur die ersten 4 Monate 9,95 Euro, dann 19,95" Euro im Kleingedruckten darf nicht sein. Irgendwann hat halt ein Scheißunternehmen damit angefangen und jetzt machen es alle.

Die Verbraucherzentralen sollten da mal einen generellen Hammer draufhauen und sich nicht mit "Kleinkram" beschäftigen. An dieser Stelle noch mal meine ausdrückliche Warnung vor Angeboten für Surfsticks, mobiles Internet. Lesenswertes dazu gibt es hier: Surfstick-Anbieter - Kleingedrucktes eingedeutscht

Ma_neva Arehton „Das selbe sollte auch mit dem Mobilen Internet sein. Das...“
Optionen

Hi,

Das selbe sollte auch mit dem Mobilen Internet sein. Das geschriebene "Bis zu......Mbit´s möglich" So wie in meinem Fall zb. Mit meinem Vertrag bis zu 21 Mbit´s möglich.
also da kan ich Dich wenig bedauern. Man geht doch zu solch einem "Vertragsabschluß" in einen "Stützpunkt" und läßt sich dort eingehend beraten. Dann läßt man auch überprüfen (meist machen es die dortigen Angestellten dann) wieviel der Leistung wirklich persönlich verfügbar ist (jedenfalls war es bei mir im t-online Shop so). D kaufte ich zwar 6k , doch wurde gleich verwiesen das nur max. 3k verfügbar wären. Und dann gibt es ja auch die vorherige Prüfung im Internet, was wirklich erreichbar wäre.
Hier geht es wohl um die "Schweinerei" der Klammerzeichen und derart "klein" geschriebenUnentschlossen.

Gruß
Manfred