Die Kanzlei Urmann + Collegen plant ab den 01.09.2012 eine Liste von angeblich ertappten Filesharer online zu stellen, sollten diese sich weigern zu zahlen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/17/planen-anwlte-einen-pranger-fr-filesharer/
Der Law-Blog führt weiter, dass sich die Kanzlei bei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruft
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071212_1bvr162506.html
In meinen Augen ist das schlichtweg Erpressung! Ob Unschuldig oder Schuldig, sowas gibt es dann nicht mehr (Naja gibt es im Abmahnwesen eh nicht, jeder ist schuldig). Jeder angeschriebene steht unter Generalverdacht, und wird öffentlich angeprangert.
Naja dieses medienwirksame Auftreten der Kanzlei, dürfte denen noch bis zum 31.08 volle Taschen bescheren, von Leuten die Angst haben auf so einer Liste zu stehen.
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Hallo,
Zu: "Naja dieses medienwirksame Auftreten der Kanzlei, dürfte denen noch bis zum 31.08 volle Taschen bescheren, von Leuten die Angst haben auf so einer Liste zu stehen."
Ich fürchte eher, der Schuss geht nach hinten los und die Gegner erwartet ein Geldsegen, mit dem sie locker die fällige Strafe zahlen können.
Da lehnt sich die Kanzlei Urmann + Collegen ja weit aus dem Fenster, ohne eindeutige Rechtsgrundlage.
Auf solche Anwälte würde ich gerne verzichten, ist ja wie bei einem Schneeballsystem, probieren wir es einmal, vielleicht haben wir jede Menge Glück und alles wird Gut.