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News: Mildes Urteil

Kino.to - 4,5 Jahre Knast für Chef

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Jahr nach der Schließung des Movie-Portals kino.to ist jetzt der Hauptdrahtzieher verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Zuvor hatten bereits weitere Betreiber und Mitgründer von kino.to Haftstrafen von rund drei Jahren kassiert.

Auch im Fall des jetzt verurteilten 39jährigern "Bandenchefs" haben die Richter mildernde Umstände wegen Geständigkeit eingeräumt. Die eingenommene Kohle ist der Betreiber ebenfalls los. Es geht dabei um rund 3,7 Millionen Euro, die er durch Werbung eingenommen hat.

Eine recht gute Zusammenfassung der Geschichte von kino.to findet sich beim Spiegel: Geschäft mit Raubkopien - Wie kino.to Millionen verdiente. Darin wird auch deutlich angerissen, dass mit der Verurteilung der kino.to Betreiber wohl nur die Spitze des Eisbergs getroffen wurde.

Es gibt wohl noch einige gewichtige Drahtzieher im Hintergrund. Auffällig ist laut Spiegel, dass eine bestimmte Firma Millionen Euro für Werbung bei kino.to bezahlt hat. Und: dass bei kino.to auch dubiose Internet-Abzocker und Abofallen-Profis gern gesehene Kunden waren, ist auch kein großes Geheimnis.

Der Fall kino.to ist gewiss noch nicht abgeschlossen. Auch gegen die Werbevermarkter die für kino.to tätig waren, geht die Justiz inzwischen vor und hat erste Verhaftungen vollzogen. Auch darüber wurde vom Spiegel ausführlich berichtet Werbevermarkter von kino.to verhaftet.

Michael Nickles meint: Die "Generation kostenlos" brüllt jetzt natürlich wieder laut, dass die scheiß Content Mafia gewonnen hat. Und: dass "Kinderschänder" und "Vergewaltiger" weniger bestraft werden als der Arme Kino.to-Boss, der nur als "Robin Hood" alle Armen kostenlos mit Filmen versorgt hat.

Der Mann war kein Robin Hood. Er ist ein Verbrecher.

Kino.to wurde schamlos betrieben um Geld zu machen. Es ging nicht um einen guten Zweck. Und: es wurde dort kein Trick ausgelassen um Leute abzuzocken (Stichwort Abofallen). Es wird gewiss spannend, was da noch in Punkto "Drahtzieher" rauskommt.

Kino.to haben es halt nicht clever genug gemacht. Ein Geschäftssitz in Hongkong und Abchillen in Neuseeland wäre schlauer gewesen.

Ich weiß, dass ich mich mit meiner Meinung unbeliebt mache. Drum nochmals: ich verteidige Privatkopien. Und niemand soll von einer "Abmahnindustrie" ruiniert werden, weil er ein paar Musikstücke wo runtergeladen hat.

Dass sich aber einer an der Arbeit anderer schamlos bereichert, das geht nicht. Drum war das Urteil (für das bislang wohl größte Urheberrechtsverbrechen in Deutschland) sehr milde.

Bei guter Führung kommt er ehe in zwei Jahren aus. Und wenn er schlau genug war, ein paar Milliönchen auf die Seite zu schaffen, hat er ausgesorgt.

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... Siegfried9516
T6T8 Karlheinz5 „Und alle anderen Berufe sind völlig anspruchslos und...“
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Und alle anderen Berufe sind völlig anspruchslos und benötigen überhaupt keine Ausbildung oder Vorkenntnisse? Das kann man sich lange einreden...

Habe ich das behauptet?

ALs Achitekt kann ich das gebaute Haus auch nicht an 50 verschiedene Leute verkaufen.

Doch, kannst Du. Ein Architekt baut das Haus nicht, sondern er plant es. Und diese Pläne kann man durchaus mehr als einmal verkaufen.

Materielle Güter existieren jeweils nur ein einziges Mal. Doch es gibt keinen Grund, diesen Umstand auch auf immaterielle Güter zu übertragen.

Was genau stellst Du Dir denn vor? Angenommen, ein Werk kann erst nach 15 Jahren im Verkauf die Kosten seiner Entstehung wieder einspielen, weil der Markt keine höheren Preise zulässt. Jetzt soll gemäß Deiner Argumentation aber nach z.B. 10 Jahren Schluss sein mit der Berechtigung zur entgeltlichen Abgabe. Wo ist da der Sinn?

Wenn man diese Logik auf materielle Güter überträgt (warum sollte man diese auch davon ausnehmen), dann darf ein z.B. Vermieter von Baumaschinen seine Maschinen nach einiger Zeit nicht mehr gegen Geld vermieten, weil der Zeitraum dafür abgelaufen ist. Soll er sie jetzt kostenlos verleihen?

Als Schöpfer ist man idR Eigentümer seines Werkes. Mit seinem Eigentum darf man hierzulande nun mal machen was man will. Alles Andere käme einer Enteignung gleich.

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