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News: Beschlagnahmte Platten geclont

Megaupload - hat FBI Beweise illegal beschafft?

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Als ob sich die US-Regierung beziehungsweise das FBI im Fall Megaupload nicht schon genug blamiert hätte. Aufgrund von Verfahrensfehlern steht das angestrebte Gerichtsverfahren gegen Megaupload-Betreiber Kim Schmitz ohnehin schon auf der Kippe.

Die neuseeländische Justiz kommt Schmitz zunehmend entgegen. Er darf sein Luxusanwesen wieder bewohnen und die elektronische Fußfessel ist auch schon weg, weil angeblich keine Fluchtgefahr mehr besteht (siehe Megaupload - Prozess ist vermutlich gelaufen). Jetzt hat stuff.co.nz berichtet, dass sie das FBI offensichtlich noch eine ganz besonders "krumme" Nummer geleistet hat.

Bei der Festnahme von Kim Schmitz wurden auf dessen Anwesen unter anderem zig Server beschlagnahmt. FBI-Agenten sollen die Inhalte von Festplatten dupliziert und mit dem Express-Luftfrachtunternehmen FedEx in die USA geschafft haben.

Solche Beweismittel dürfen wohl erst nach richterlicher Genehmigung außer Landes geschafft werden. Es scheint in diesem Fall aber einen juristischen Dreh zu geben. Die Regel gilt wohl nur für "greifbare" Beweisstücke und duplizierte Daten sind keine "Gegenstände".

Michael Nickles meint: Im August findet die "große Anhörung" statt, bei der es um die Auslieferung von Kim Schmitz in die USA geht. Was soll dabei rauskommen? Gefeuert aus allen Rohren haben bislang eigentlich nur die Megaupload-Anwälte.

Aus Richtung der USA kam bislang überhaupt keine nennenswerte öffentliche Reaktion. Zudem hat die neuseeländische Justiz die USA aufgefordert, das Beweismaterial auszupacken. Auch da ist bislang nichts passiert.

Und wie schon in der vorangegangenen News zur Sache festgestellt: bereits das "Anhörungsverfahren" kann sich in diesem Fall in die Unendlichkeit strecken. Die Kimble-Fans brüllen natürlich schon längst, dass die Zeit reif ist, dass Megaupload seinen Betrieb wieder aufnimmt.

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Systemcrasher Michael Nickles „Naja - Daten wegen Ermittlungen eines Strafbestands kopieren...“
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Wenn also das Kopieren digitaler Daten in Neuseeland nicht strafbar ist......
Naja - Daten wegen Ermittlungen eines Strafbestands kopieren und Urheberrechtsverletzungen begehen, sind doch schon zwei sehr verschiedene Dinge. Megaupload-Fans wollen das natürlich nicht so sehen.

 

Naja, da das FBI die Daten ja offensichtlich ohne Genehmigung der zuständigen behörden kopiert hat, war das ein illegales Kopieren von Daten, verknüpft mit Hausfreidensbruch. Dazu kommt dann evtl. noch Verleumdung und was weiß ich was noch alles.

Wenn das lagal sein soll, dannn gute Nacht.

Man muß es halt immer von 2 Seiten sehen: Auf der einen Seite der berechtigte Urheberrechtsschutz, auf der anderen Seite der Urheberrechtsmißbrauch durch abmahnvereine, die schüler kriminalisieren und schlimmeres.

ein Schaden entsteht einem Rechteinhaber doch nur, wenn jemand etwas kostenlos kopiert, was er sonst gekauft hätte.

Was machen aber die meisten Schüler? Sie kopieren wie die Wilden, laden runter, nur um es auf der Platte zu haben - und hören / schauen es sich dann nie mehr an. Wenn dann doch was dabei ist, was wirklich gefällt, wird das dann später (wenn sie genug verdienen um es sich leisten zu können) gekauft.

Tatsächlich habe ich vor kurzem eine Studie gelesen, wonach jene, die in ihrer Jugend viel kopiert haben, als Erwachsene überdurchschnittlich viele Tonträger kaufen.

Das deckt sich auch mit der Erfahung jener, die ihre werke kostenlos ins Netz stellen und erst dadurch berühmt wurden, weil ihre Werke4 wie wild kopiert wurden. Und dann später auch als "physische" Ware (Buch, CD) gekauft wurden.

Wenn also das Kopieren digitaler Daten in Neuseeland nicht strafbar ist......

 

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